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Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht?

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Um den Titel „Fachanwalt für Steuerrecht“ führen zu dürfen, ist es erforderlich, dass der Rechtsanwalt neben praktischer Erfahrung auch die theoretischen Voraussetzungen erfüllt.  Diese bestehen in der Regel aus einem 120 stündigen Fachanwaltslehrgang und dem Bestehen von 3 fünfstündigen Klausuren.

Der Fachanwalt für Steuerrecht berät den Mandanten zu Fragen des Steuerrechts und vertritt diesen falls erforderlich vor den Finanzämter, Hauptzollämtern oder anderen Behörden. Auch die Vertretung vor dem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof gehört zu den Tätigkeiten des Fachanwalts für Steuerrecht.

Ferner kann der Fachanwalt für Steuerrecht den Mandanten im Rahmen einer Betriebsprüfung mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Sollte eine Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet worden sein, so vertritt der Fachanwalt für Steuerrecht auch den Mandanten gegenüber der Strafsachen- und Bußgeldstelle des Finanzamtes, der Staatsanwaltschaft oder notfalls auch gegenüber dem Gericht. 

Im Bereich der Steuerhinterziehung besteht zudem die Besonderheit, dass im Rahmen einer wirksamen Selbstanzeige Straffreiheit erlangt werden kann. Auch hier ist der Fachanwalt für Steuerrecht der richtige Ansprechpartner.

Im Gegensatz hierzu handelt es sich bei einem Steuerberater um einen spezialisierter Berater, der Mandanten in steuerlichen Angelegenheiten berät und unterstützt. Der Steuerberater hat eine kaufmännische Ausbildung und den Steuerberaterlehrgang absolviert. Zu seinen Aufgaben gehört u.a. die Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen.

Abschließend ist also festzustellen, dass der Fachanwalt für Steuerrecht in der Regel juristische Fragen im Zusammenhang mit Steuern bearbeitet, während ein Steuerberater vorrangig buchhalterische Angelegenheiten behandelt. 

Als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht sowie zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (Fernuniversität Hagen) bin ich für Sie auf allen Gebieten des Steuerrechts tätig.


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