Steuerfallen für Influencer, Gamer & Co.

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Klasse, wenn man sein Hobby zum Beruf machen kann.

Diese Sichtweise dürfte regelmäßig für Influencer (dies betriefft ebenso Gamer und andere Social-Media-Stars und Sternchen) zutreffen und was kann besseres passieren, wenn dadurch Einnahmen generiert werden können und/oder Modeartikel, Schmuckstücke, Technik etc. zum testen/präsentieren überlassen werden?

In der Praxis lassen Influencer häufig außer Acht, dass mit dem Erhalt von Geld/Sachwerten steuerliche Pflichten und Folgen einhergehen.

Bereits der Plan, mit der Tätigkeit als Influencer Einnahmen zu erzielen begründet (steuerlich) eine Gewinnerzielungsabsicht und führt dazu, dass Einkünfte aus der Tätigkeit zum Betrieb eines Gewerbes führen. 

Unerheblich ist dabei ob es sich um Zahlungen (Überweisung, PayPal etc.) oder Sachzuwendungen (inbs. Werbegeschenke jeder Art) handelt.

Neben der Pflicht zur Einhaltung steuerlicher Vorschriften muss zudem ein Gewerbe angemeldet werden (§ 14 GewO).

1. Einkommensteuer

Einnahmen von Influencern unterliegen der Einkommensteuer. Hierbei werden die Einnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt, um den steuerpflichtigen Gewinn zu ermitteln. Zu den Betriebsausgaben können beispielsweise Kosten für Equipment, Reisen oder Marketing gehören. Es ist wichtig, alle relevanten Belege aufzubewahren, um diese Ausgaben nachweisen zu können.

Möglich ist, je nach konkreter Tätigkeit, auch, dass Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt werden. Die Abgrenzung zu Einnahmen aus Gewerbebetrieb ist einzelfallabhängig.

2. Gewerbesteuer

Der nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes ermittelte Gewerbeertrag stellt die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer dar, welche der Höhe nach davon abhängt, in welcher Gemeinde das Gewerbe betrieben wird.

3. Umsatzsteuer

Influencer müssen Umsatzsteuer auf ihre Einnahmen berechnen und an das Finanzamt abführen, sofern sie die Umsatzgrenze überschreiten. Derzeit liegt diese Grenze bei 22.000 Euro pro Jahr. Je nach Höhe der realisierten Umsätze sind monatlich oder vierteljährlich Steuervoranmeldungen abzugeben und jährlich eine Umsatzsteuererklärung, gegebenenfalls ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen.

Zusammenfassung und Empfehlung

Wie so oft gilt, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und es umso teuer wird, wenn gesetzliche Pflichten erst einmal verletzt worden sind und rückwirkend behoben werden sollen.

Möchte sich jemand also als Influencer betätigen und aus dieser Tätigkeit Einnahmen erzielen, sollte möglichst frühzeitig ein in diesem Bereich versierter Berater kontaktiert werden.

Foto(s): Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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