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Steuerfreie Gehaltserhöhung - Hacks für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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Die Wissenschaft ist sich schon lange einig, ein Geschenk löst bei dem Beschenkten nicht nur ein Glücksgefühl aus, sondern steigert auch das Bedürfnis etwas zurückzugeben. 

Robert Cialdini, Professor für Psychologie und Marketing, erkannte schon früh das Prinzip der Reziprozität. Menschen haben das Bedürfnis, sich für Gefälligkeiten und unerwartete Geschenke zu revanchieren. Das Unterbewusstsein geht eine soziale Verbundenheit ein.

So überrascht es nicht, dass Mitarbeiter die gelegentlich Boni oder andere Gratifikationen bekamen, 78 % häufiger als die Vergleichsgruppe zu Überstunden bereit waren. 

Ein Forschungsprojekt zeigte überdies, dass Gutscheine für gesundheitliche Maßnahmen die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter um 77 % steigerte. Außerdem sanken im jeweiligen Zeitraum die Krankschreibungen.

Bonus für gute Leistungen statt Gehaltserhöhung - Keine Steuern, keine Sozialabgaben

Ein vorausschauend agierender Arbeitgeber sollte alles daran setzen seine A-Mitarbeiter zu halten. Eine Umfrage der Harvard Business School unter den von Unternehmen identifizierten A-Mitarbeitern zeigte ein eindeutiges Ergebnis. 

Auf den vorderen Plätzen finden sich “Boni und Gratifikationen”, “Beteiligung an den Unternehmensgewinnen”, “Mitbestimmung”, “Wertschätzung” und “Karrieremöglichkeit”.

Eine Motivations- und Wertschätzungskultur sollte fest in jedem Unternehmen etabliert sein.

Eine Möglichkeit Arbeitnehmer zu fördern ist die altbekannte Gehaltserhöhung. Diese ist für den Arbeitgeber aber mit weiteren Kosten, den Steuern und Sozialabgaben, verbunden.

Die einfache Lösung: Steuerfreie Zugaben. Hier stellt der Gesetzgeber ein wahres Potpourrie an Möglichkeiten bereit.

Noch bis zum 31.3.2022 können Arbeitgeber einen Coronazuschuss in Höhe von bis zu 1500 Euro steuerfrei auszahlen. Eine ideale Chance einen Bonus auszuzahlen für Zielerreichung oder besonders gute Arbeitsleistung. 

1260 Euro ohne Steuern und Sozialabgaben an den Arbeitnehmer auszahlen


Seit 1.1.2022 können Arbeitgeber jeden Monat Gutscheine im Wert von 50 Euro (bis 31.12.2021 waren es 44 Euro) an Arbeitnehmer verschenken. Die Gutscheine dürfen nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG nicht in bar ausgezahlt werden. Es handelt sich zum Beispiel um Tankgutscheine oder Gutscheine für Fitnesscenter, öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufscenter, Lebensmittel etc. Die Sachwertgutscheine sind komplett von Steuern und Sozialabgaben befreit.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit 600 Euro im Jahr für gesundheitliche Maßnahmen auszuzahlen. Auch dies komplett frei von Abgaben. Der Arbeitnehmer muss nur die Rechnung für die jeweilige Wunschmaßnahme beim Arbeitgeber abgeben.

Eine weitere Möglichkeit für eine kleine steuerfreie Geschenkzahlung sind die “60 Euro für besondere Anlässe”. Der Betrag in Höhe von 60 Euro kann mehrfach im Jahr bezahlt werden (R. 19.6, Abs 1 LSrR). 

Es muss aber immer ein persönlicher Anlass vorliegen. Dazu zählen Geburtstag, Hochzeitstag, Namenstag, Beförderung, Betriebsjubiläum, Bestehen einer Prüfung, Taufe, Verlobung und ähnliche Jubeltage. Weihnachten oder allgemeine Firmenfeiern gehören nicht dazu. 

Weitere steuerfreie Zahlungen sind für Kinderbetreuungskosten möglich. 


Arbeitgebertipp: Steuern und Ausgaben senken durch Homeoffice

Durch die Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen lassen sich für den Arbeitgeber zahlreiche Kosten senken. Ein enormes Einsparungungspotential liegt zum Beispiel bei Wasser, Strom, Heizung, Reinigung und die Abnutzung von Arbeitsgeräten und Einrichtungsgegenständen vor.

Seit der Corona Pandemie sparen Sie als Arbeitgeber durch das Einrichten von Arbeitsplätze im Homeoffice auch die Kosten für Masken, Desinfektionsmittel und Schnelltests.

Die Ersparnis für Schnelltests die wegfallen liegt bei einem Betrieb mit 20 Mitarbeitern bei durchschnittlich 1560 Euro im Monat.

Das Durchführen von Schnelltests in der Arbeitszeit ist zeitintensiv. Dadurch das dies im Homeoffice nicht nötig ist, spart der Betrieb mit 20 Mitarbeitern hier auch nochmal durchschnittlich 1000 Euro im Monat. 

Aber auch der Arbeitnehmer hat viele Vorteile. Neben der Zeitersparnis für die Fahrzeit fallen auch die Fahrkosten weg. Zusätzlich kann die Homeofficepauschale in Höhe von 5 Euro je Tag (höchstens 600 Euro) beim Finanzamt geltend gemacht werden. Dies gilt auch rückwirkend.

Arbeitgeber können den Mitarbeitern betriebliche Personalcomputer, Tablets oder Smartphones steuerfrei überlassen.

Motivationssteigerung durch kleine Geschenke an Arbeitnehmer

Wenn Sie als Arbeitgeber weder Weihnachts- noch Urlaubsgeld bezahlen, sollten Sie Ihre Mitarbeiter zumindest symbolisch beschenken. Eine Ipsos Befragung ergab, dass 79 % der Arbeitnehmer ein Geschenk vom Arbeitgeber zu Weihnachten erwarten. Eine kleine Geste des Arbeitgebers erspart eine große Enttäuschung und erhöht die Motivation merklich. So gaben 86 % der Befragten an, dass durch ein kleines Geschenk sowohl die Arbeitgeberattraktivität als auch die Motivation deutlich steigt.

Weihnachtsgeschenke sind bei Beachten kleiner Kriterien ebenfalls steuerfrei.


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