Steuerhinterziehung bei der Lohnsteuer: Eine Gefahrenquelle für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
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Die ordnungsgemäße Abführung der Lohnsteuer: Eine Haftungsfalle für den Arbeitgeber
Die Lohnsteuer in Deutschland ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Sie wird direkt vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Lohnsteuer dient als Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers.
Aufgrund der vom Gesetzgeber vorgegebenen Haftung des Arbeitgebers für die ordnungsgemäße Abführung der Lohnsteuer stellt diese für den Arbeitgeber eine besondere "Gefahrenquelle" dar, der auch besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte.
Individualisierte Lohnsteuer
Die individualisierte Lohnsteuer wird nach den persönlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers, wie zum Beispiel Steuerklasse und Freibeträge, berechnet. Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird die Lohnsteuer bei der Veranlagung des Arbeitnehmers auf die Einkommensteuer angerechnet und wirkt somit wie eine Vorauszahlung.
Faktisch besteht daher für den Arbeitgeber nicht nur dem Grunde nach eine Haftungsthematik, sondern auch der Höhe nach. Denn diese ist vom Arbeitgeber zu berechnen (unter Berücksichtung der Steuerklasse, Kinderfreibeträge etc.).
Pauschalisierte Lohnsteuer
Neben der individualisierten Lohnsteuer existiert die Möglichkeit der pauschalisierten Lohnsteuer. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen angewendet werden, beispielsweise bei Sachzuwendungen oder bei der Nachversteuerung von Arbeitslohn aufgrund einer Lohnsteuer-Außenprüfung. Die Pauschalierung der Lohnsteuer erfolgt nach § 40 Abs. 1 und Abs. 2 EStG mit festen Pauschsteuersätzen, die je nach Sachverhalt variieren können.
Anrechnung und Nachweis der Lohnsteuer
Der Arbeitnehmer weist die einbehaltene Lohnsteuer durch die Lohnsteuerbescheinigung nach, die der Arbeitgeber nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausstellen muss. Diese Bescheinigung ist für die Anrechnung der Lohnsteuer auf die Einkommensteuer erforderlich.
Veranlagung zur Einkommensteuer
Eine Veranlagung zur Einkommensteuer wird für Arbeitnehmer nur dann durchgeführt, wenn bestimmte Voraussetzungen nach § 46 EStG vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, erfolgt keine Veranlagung, und die Lohnsteuer bleibt die endgültige Steuer.
Vorauszahlungen bei Selbstständigen
Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, die ihre Einkommensteuer bereits über die Lohnsteuer monatlich abführen, müssen Selbstständige, Freiberufler und Vermieter Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer leisten. Diese Vorauszahlungen werden vierteljährlich fällig und basieren auf dem Einkommen des letzten veranlagten Jahres oder des vorletzten Jahres. Sie werden im Rahmen der Steuererklärung mit der festgesetzten Steuer verrechnet.
Pauschalierung mit durchschnittlichem Steuersatz
In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem durchschnittlichen Steuersatz pauschalieren. Dies erfordert einen Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt und ist beispielsweise möglich, wenn der Arbeitgeber sonstige Bezüge in einer größeren Zahl von Fällen gewährt oder wenn Lohnsteuer nachzuerheben ist, weil sie nicht vorschriftsmäßig einbehalten wurde.
Fazit
Die Lohnsteuer ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Steuersystems und dient als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
Sie wird entweder nach individuellen Merkmalen des Arbeitnehmers oder pauschal erhoben.
Die korrekte Abführung und Anrechnung der Lohnsteuer ist sowohl für die Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers als auf für Haftungsfragen des Arbeitgebers von großer Bedeutung.
Denn schlimmstenfalls steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 AO im Raum.
Der Lohnsteuer sollte daher in dem monatlichen Zahlungsturnus hinreichend Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten.
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