Steuerliche Entlastung bei Einmalzahlungen: Neue Regelungen ab Januar 2025

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Zum Jahreswechsel 2025 tritt eine bedeutende Änderung im Steuerrecht in Kraft, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betrifft. Insbesondere ändert sich die Praxis rund um die sogenannte Fünftelregelung bei der Auszahlung von bestimmten Leistungen. Was genau ändert sich, und was bedeutet das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Hier ein Überblick:

Was ist die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung dient dazu, die steuerliche Belastung bei der Auszahlung von außerordentlichen Einkünften, wie zum Beispiel Abfindungen, zu mildern. Da solche Einmalzahlungen oft einen hohen Betrag ausmachen, können sie dazu führen, dass der Empfänger in eine höhere Steuerprogression fällt. Die Fünftelregelung verteilt die steuerliche Belastung rechnerisch auf fünf Jahre, was in der Regel zu einer geringeren Steuerlast führt.

Die bisherige Praxis

Bisher konnten Arbeitgeber die Fünftelregelung bereits bei der Auszahlung der betreffenden Leistung direkt anwenden. Das bedeutete, dass Arbeitnehmer sofort von einem reduzierten Steuersatz profitierten. Arbeitgeber übernahmen dabei die steuerliche Berücksichtigung, was den Prozess für die Arbeitnehmer vereinfachte.

Die Neuerungen ab Januar 2025

Mit der Neuregelung ab Januar 2025 wird die Anwendung der Fünftelregelung auf die Arbeitnehmer und die Finanzämter verlagert. Konkret bedeutet das:

Keine Anwendung durch den Arbeitgeber: Arbeitgeber müssen die Fünftelregelung nicht mehr direkt bei der Auszahlung der Leistungen berücksichtigen. Das vereinfacht die Lohnabrechnung für Unternehmen, verschiebt jedoch die Verantwortung auf die Arbeitnehmer.

Antrag durch den Arbeitnehmer: Arbeitnehmer müssen die Anwendung der Fünftelregelung in ihrer Einkommensteuererklärung beantragen.  

Rückforderung der Steuerermäßigung: Die Prüfung und etwaige Rückzahlung der zu viel gezahlten Steuern wird  vom Finanzamt vorgenommen. Arbeitnehmer müssen also auf die Bearbeitung durch das Finanzamt warten, um von der Steuerermäßigung zu profitieren.

Auswirkungen auf Arbeitnehmer

Die Umstellung bringt Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer mit sich.

Nachträgliche Entlastung: Arbeitnehmer müssen zwar zunächst die volle Steuerlast tragen, erhalten jedoch später eine Steuererstattung.

Zusätzlicher Verwaltungsaufwand: Arbeitnehmer müssen sich aktiv darum kümmern, die Fünftelregelung in der Steuererklärung geltend zu machen. Das erfordert Kenntnisse über die Regelung und sorgfältige Dokumentation.

Auswirkungen auf Arbeitgeber

Für Arbeitgeber vereinfacht sich der Prozess, da sie keine steuerliche Sonderregelung mehr in der Lohnabrechnung berücksichtigen müssen. Die Entlastung in der Abwicklung wird jedoch durch eine potenzielle Zunahme von Fragen seitens der Arbeitnehmer kompensiert.

Was sollten Arbeitnehmer jetzt tun?

Informieren: Arbeitnehmer sollten sich rechtzeitig über die Änderungen informieren und gegebenenfalls steuerlichen Rat einholen.

Dokumentieren: Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen zu den betreffenden Zahlungen aufzubewahren, um den Antrag auf die Fünftelregelung korrekt stellen zu können.

Planen: Arbeitnehmer sollten sich darauf einstellen, dass sie zunächst eine höhere Steuerlast tragen und erst nach der Steuerveranlagung entlastet werden.

Rechtstipp:

Die Änderungen zur Fünftelregelung bringen neue Herausforderungen, aber auch Chancen mit sich. Arbeitnehmer müssen aktiver werden und sich intensiver mit ihrer Steuererklärung auseinandersetzen. Gleichzeitig erhalten Arbeitgeber mehr Klarheit und weniger Verwaltungsaufwand bei der Lohnabrechnung. Wie immer gilt: Eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel, um die neuen Regelungen optimal zu nutzen.

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Foto(s): pixabay

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