Steuern Sparen Erbschaft Mallorca

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Erbschaftssteuer guenstiger auf Mallorca als Schenkungssteuer:
 Zum 18.7.2023 wurde die Erbschaftssteuer zwischen Eltern und Kindern abgeschafft und der anfaengliche Syntaxfehler im Gesetz, dass diese Regelung nur fuer steuerliche Ansaessige gelte, wurde am 15.11.23 durch das Gesetz Ley11/23 korrigiert, so dass auch steuerlich Nichtansaessige Eltern nunmehr Ihre Immobilie auf Mallorca oder Ibiza im Erbgang steuerfrei weitergeben koennen.


Bei einer 1 Mio Immobilienwert (nach Referenzwertbestimmung) auf Mallorca und der Eigentuemer der Immobilie, als auch der Sohn, leben beide steuerlich ansaessig in Deutschland, welche Erbschaftssteuer fiele an, fuer die Vererbung der Ferienimmobilie auf Mallorca, wenn der Eigentuemer verstirbt ?

Seit dem 18.7.23: Erbschaftssteuerfreiheit

Bei Todesfaellen vor dem 18.7.2023 bleibt es bei der alten Regelung:
 
 1. Erbschaftssteuerzahlbetrag auf Mallorca: 29000 Euro zulasten des Sohnes
 Berechnung nach den Mallorquinischen Erbschaftssteuernormen, die seit dem 3.9.2014 auch fuer nicht steuerlich Ansaessige gueltig sind.

Persoenlicher Freibetrag Sohn: 25000 Euro.

2. Schenkungssteuer bei einer Uebertragung der Immobilie zu Lebzeiten: Schenkungssteuer zu Lasten des Sohnes: 70.000 Euro
 
 Schon daraus ist ersichtlich, dass die Schenkung steuerlich unguenstiger ist, als die Erbschaft.

Zudem ist zu beachten, wenn der Sohn auch in Deutschland steuerlich ansaessig ist, dass auch dort die Schenkungssteuer zu begleichen ist, wenngleich die Mallorquinische Schenkungssteuer angerechnet werden kann. In Deutschland wuerde die Schenkungssteuer 90.000 Euro ausmachen, und abgezogen werden die 70.000 Euro in Mallorca bezahlte Schenkungsteuer.

Oft vergessen wird bei der Schenkung zudem, dass in Spanien die Schenkung als Veräussungsgeschaeft angesehen wird und damit noch Gewinnsteuer von 19% auf die Differenz zwischen aktuellem Schenkungswert (Referenzwert der Immobilie),  und damaligen Anschaffungskosten zu versteuern ist.
 
 Fuer das Jahr 2023 ist zu erwarten, dass der im Juli 2022 vom Mallorquinischen Parlament fuer die Schenkung (sogenannte „definicion“ Art.8ss. RL79/1990 Islas Baleares) geaenderte Gesetzesentwurf die Beschraenkung auf Ansaessige auf den Balearischen Inseln gestrichen wird und nunmehr auch nicht Ansaessige den Steuervorteil erlangen koennen, dass eine Schenkung so guenstig wie eine Erbschaft besteuert werden wird, selbst wenn die Beteiligten steuerlich in Deutschland ansaessig sind und nur eine Immobilie auf Mallorca haben.
Aktuell zum 25.4.2024 gilt die 100% Verguenstigung nur   bei Geld-Schenkungen an Kinder, so dass diese ihre Erstwohnsitzimmobilie zum maximalen Wert von 270151.20 Euro erwerben koennen.
 
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