Steuern Sparen Erbschaft Mallorca

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Erbschaftssteuer guenstiger auf Mallorca als Schenkungssteuer:
 Voraussichtliche Aenderung fuer das Jahr 2023 mit der Anwendung der steuerlichen Vorteile der Balearischen Schenkung


Bei einer 1 Mio Immobilienwert (nach Referenzwertbestimmung) auf Mallorca und der Eigentuemer der Immobilie, als auch der Sohn, leben beide steuerlich ansaessig in Deutschland, welche Erbschaftssteuer fiele an, fuer die Vererbung der Ferienimmobilie auf Mallorca, wenn der Eigentuemer verstirbt ?
 
 1. Erbschaftssteuerzahlbetrag auf Mallorca: 29000 Euro zulasten des Sohnes
 Berechnung nach den Mallorquinischen Erbschaftssteuernormen, die seit dem 3.9.2014 auch fuer nicht steuerlich Ansaessige gueltig sind.

Persoenlicher Freibetrag Sohn: 25000 Euro.

2. Schenkungssteuer bei einer Uebertragung der Immobilie zu Lebzeiten: Schenkungssteuer zu Lasten des Sohnes: 70.000 Euro
 
 Schon daraus ist ersichtlich, dass die Schenkung steuerlich unguenstiger ist, als die Erbschaft.

Zudem ist zu beachten, wenn der Sohn auch in Deutschland steuerlich ansaessig ist, dass auch dort die Schenkungssteuer zu begleichen ist, wenngleich die Mallorquinische Schenkungssteuer angerechnet werden kann. In Deutschland wuerde die Schenkungssteuer 90.000 Euro ausmachen, und abgezogen werden die 70.000 Euro in Mallorca bezahlte Schenkungsteuer.

Oft vergessen wird bei der Schenkung zudem, dass in Spanien die Schenkung als Veräussungsgeschaeft angesehen wird und damit noch Gewinnsteuer von 19% auf die Differenz zwischen aktuellem Schenkungswert (Referenzwert der Immobilie),  und damaligen Anschaffungskosten zu versteuern ist.
 
 Fuer das Jahr 2023 ist zu erwarten, dass der im Juli 2022 vom Mallorquinischen Parlament fuer die Schenkung (sogenannte „definicion“ Art.8ss. RL79/1990 Islas Baleares) geaenderte Gesetzesentwurf die Beschraenkung auf Ansaessige auf den Balearischen Inseln gestrichen wird und nunmehr auch nicht Ansaessige den Steuervorteil erlangen koennen, dass eine Schenkung so guenstig wie eine Erbschaft besteuert werden wird, selbst wenn die Beteiligten steuerlich in Deutschland ansaessig sind und nur eine Immobilie auf Mallorca haben.
 
 Nutzen Sie unseren Steuerberaterservice zur vergleichenden Steuersimulation zwischen Erbschaft, Schenkung und Verkauf und Hybridloesungen wie die Schenkung mit Niessbrauchsvorbehalt und so haben Sie eine Entscheidungsgrundlage, ob eine lebzeitige Immobilienuebertragung auf den Balearischen Inseln wirtschaftlich sinnvoll ist. Wir sorgen dann fuer die rechtliche und steuerliche Abwicklung der Schenkung oder auch der Erbschaft mit Vorbereitung durch ein deutsch-spanisches Testament, oeffentlich hinterlegt auf Mallorca, so dass beim Erbfall kein kostenintensives europäisches Nachlasszeugnis notwendig ist.



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