Stilllegung der Fahrzeuge im VW-Abgasskandal – Ansprüche geltend machen

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Betroffene des VW-Abgasskandals müssen unter Umständen mit der Stilllegung ihres Fahrzeugs rechnen, wenn sie das Software-Update nicht aufspielen lassen. „Gegen die Stilllegung können rechtliche Schritte eingelegt werden. Dazu sollte aber auch gegen die Händler bzw. gegen VW wegen der Abgasmanipulation geklagt werden“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals hat Volkswagen die Fahrzeuge in die Werkstätten zurückgerufen, um das Software-Update aufspielen zu lassen. Für die ersten Modelle läuft die Frist, dem Rückruf zu folgen, nun langsam ab. Das Kraftfahrtbundesamt droht damit, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn das Update nicht aufgespielt wird. Erste Fälle soll es bereits gegeben haben. Das Problem ist allerdings, dass nach wie vor unklar ist, welche Auswirkungen das Update auf die Leistung des Diesel-Motors oder den Verbrauch hat. Zudem zweifeln Experten, dass ein einfaches Update ausreicht, um die Grenzwerte einzuhalten.

„Von daher ist es verständlich, wenn Geschädigte dem Rückruf nicht nachgekommen sind oder wollen. Tatenlos sollten die Betroffenen aber nicht bleiben. Sie können ihre Schadensersatzansprüche gegen die Händler oder VW geltend machen. Denn sie haben einen Anspruch auf ein Auto ohne Mängel. Können Mängel nicht behoben werden oder entstehen durch das Aufspielen des Updates neue Mängel, besteht ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Zudem ist ein juristisches Vorgehen gegen Händler oder den VW-Konzern auch dann ratsam, wenn es darum geht, eine Stilllegung zu vermeiden. Das zeigt ein Beispiel aus dem Kreis Euskirchen. Hier wurde einem vom Abgasskandal betroffenen VW-Fahrer untersagt, sein Fahrzeug weiter im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen, weil er das Update nicht hatte vornehmen lassen. Mit anwaltlicher Unterstützung wurde die Verfügung wieder aufgehoben. Denn der betroffene Fahrer führte eine Zivilklage wegen der Abgasmanipulationen. In dem Verfahren könnte es notwendig werden, ein Gutachten zu erstellen. Das wäre nach dem Update aber nicht mehr möglich. „Den Opfern des Abgasskandals dürfen aber nicht die rechtlichen Möglichkeiten genommen werden, gegen die Verantwortlichen vorzugehen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Auch wenn der Rückruf der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge verbindlich ist, müssen sich die Fahrzeughalter dem nicht beugen, sondern können Schadensersatzansprüche geltend machen. „Solange diese Ansprüche geltend gemacht werden, dürfte eine Stilllegung des Fahrzeugs nicht möglich sein“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Mehr Informationen: http://www.vwklage.com/ 

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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller 


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