Strafanzeige wegen Betruges - Was bei einem Strafverfahren wegen Betruges auf Sie zukommt

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Betrug ist eines der häufigsten Delikte in meinem Alltag als Strafverteidigerin. Ob kleinere Bertugsvorwürfe bei eBay Kleinanzeigen, falsche Reisebuchungen, Corona-Hilfen oder Bertug im großen Stil - die Vorwürfe rund um den Betrugstatbestand sind vielfältig.

Welche Strafe droht bei einem Betrusgvorwurf?

Der Betrug wird nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Wie hoch die Strafe im konkreten Fall ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab. Insbesondere Vorstrafen, die Höhe des entstandenen Schadens und eine ggf. erfolgte Wiedergutmachung des Schadens spielen bei der Strafzumessung eine Rolle. Grundsätzlich gilt, dass jemand, der bislang nicht vorbestraft ist, nicht beim ersten Mal in das Gefägnis wird gehen müssen - wenn es sich um einen Fall geringer oder mittlerer Krimialität handelt. Vielmehr wäre dann mit einer Geld- oder einer Bewährungsstrafe zu rechnen.

Besonders schwere Fälle des Betruges

In besonders schweren Fällen des Betruges steht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren im Raum. Eine Geldstrafe kommt nicht mehr in Betracht. 

Gewerbsmäßigkeit

Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn beispielsweise gewerbsmäßig gehandelt wird. Dafür muss die Absicht bestanden haben, wiederholt Straftaten zu begehen und sich dadurch eine dauerhafte Einnahmequelle von einem Umfang zu verschaffen.

Bandenmäßige Begehung

Aber auch der Betrug als Mitglied einer Bande wird höher bestraft. Für den bandenmäßigen Betrug müssen sich mindestens drei Personen zusammengeschlossen haben.

Verteidigungsmöglichkeiten

Nicht jedes Strafverfahren wegen Betruges muss mit einer Verurteilung enden. Oftmals bestehen gute Chancen, schon im Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft eine Einstellung zu erreichen. Dazu kann auch die Zahlung einer Geldauflage angeboten werden. 

Andere Ansatzpunkte sind, die Bereicherungsabsicht, die Gewerbsmäßigkeit oder die bandenmäßige Begehung anzugreifen, da diese von der Staatsanwaltschaft oft vorschnell und zu Unrecht angenommen werden. 

Was bei einer Strafanzeige wegen Bertuges zu tun ist

Egal welche Art von Betrug Ihnen vorgeworfen wird, sollten Sie bei einem Strafverfahren wegen Bertuges folgendes beachten:

Keine Angaben bei der Polizei

Wenn Sie wegen Betruges angezeigt worden sind, wird die Polizei Sie entweder zur Vernehmung vorladen oder Ihnen einen Anhörungsbogen schicken. Sie sollten darauf nicht reagieren und keine Angaben zur Sache machen. Weder persönlich bei der Polizei noch schriftlich. Grundsätzlich sollten Sie ohne anwaltliche Beratung gar keine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgeben.

Akteneinsicht über Strafverteidigerin nehmen

Wenn Sie sich an einen Strafverteidiger wenden, wird dieser für Sie Akteneinsicht nehmen. Auf diese Weise erfahren Sie, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und welche Verteidigungsmöglichkeiten es gibt. Ob eine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgegeben werden sollte, werden Sie gemeinsamn mit Ihrem Verteidiger entscheiden. 

Rechtsanwältin für Strafrecht

Wichtig ist, dass Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, der ausschließlich oder überwiegend im Strafrecht tätig ist. Der Betrug ist ein Vorwurf, zu dem es immer wieder neue Rechtsprechung gibt. Eine erfahrene Strafverteidigerin wird die neusten Entwicklungen kennen und Sie kompetent in Ihrem Fall verteidigen können.

Haben Sie eine Vorladung oder einen Äußerungsbogen von der Polizei bekommen? Melden Sie sich gerne hier über anwalt.de oder direkt in meinen Büro für eine kostenfreie Erstberatung.


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