Strafanzeige wegen Impfpassfälschung – so verhalten Sie sich richtig

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Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Selten haben sich so viele Menschen ohne Not ins Visier der Strafverfolgungsbehörden begeben: Weite Teile der Bevölkerung, die sonst nie mit Staatsanwaltschaft und Strafverfahren zu tun hatten, haben sich in der Corona-Krise wegen Impfpass- und Coronatest-Fälschungen unnötigerweise einem Vorwurf der Strafbarkeit ausgesetzt.

Wie aber sollte man sich im Fall einer Strafanzeige oder drohenden Strafanzeige wegen Impfpassfälschung am besten verhalten, um ein Strafverfahren oder eine Verurteilung möglichst zu vermeiden? Dazu Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck:

Mal ist es die fehlende Chargennummer, die dem Apotheker auffällt, mal schöpft der Arbeitgeber oder ein Restaurantbesitzer wegen eines verwischten Arztstempels Verdacht: In solchen Fällen drohen Apotheken- oder Restaurantmitarbeiter, und auch der Vorgesetzte am Arbeitsplatz, nicht selten mit einer Strafanzeige wegen Impfpassfälschung.

In manchen Fällen hat die Polizei bereits Ermittlungen aufgenommen, und man hat beispielsweise eine Vorladung bekommen.

Folgendes muss man in solchen Fällen tun, um die Rechtsverteidigung nicht zu erschweren:

1. Nichts zugeben und sich nicht selbst anzeigen

Wird man einer Impfpassfälschung, beziehungsweise einer Straftat im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen verdächtigt, kann einem strafrechtlich regelmäßig nichts mehr schaden, als die Aussage, dass man die Tat begangen hat! Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten, und es bringt so gut wie nie Vorteile, wenn man vorprescht und Verhaltensweisen zugibt, die eine Strafbarkeit begründen.

Selbstanzeigen können allenfalls im Steuerstrafrecht einen Vorteil bringen, jedoch sollte man das auch da nie ohne vorherigen Beratung durch einen spezialisierten Anwalt tun.

2. Schweigen und sofort anwaltlichen Rat einholen

Über den Vorwurf einer Straftat oder über eine Straftat, die man möglicherweise begangen hat, sollte man mit niemandem reden. Schweigen ist hier oberstes Gebot, wenn man (weiteren) Schaden verhindern möchte.

Bevor man sich zu irgendwem äußert, muss man zuerst Kontakt mit einem spezialisierten Anwalt aufnehmen, und Rechtsrat einholen. Der Anwalt wird einen an die Hand nehmen und einem genau erklären, zu wem man was, falls überhaupt, sagen darf.

3. Als erstes Akteneinsicht beantragen

Zuerst muss man wissen, von welchem Sachverhalt Polizei oder Staatsanwaltschaft ausgehen: Das aber steht in der Ermittlungsakte. Für den Beschuldigten sind nur die dort vermerkten Informationen wichtig.

Steht dort etwa, dass der Vorwurf der Impfpassfälschung allein auf einer fehlenden Impfchargennummer beruht, die der Apotheker bei einer online-Prüfung nicht finden konnte, kann sich der Beschuldigte regelmäßig ruhig zurücklehnen: Die fehlende Chargennummer im Prüfsystem der Apotheken reicht regelmäßig nicht aus, dass einem eine Impfpassfälschung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann.

Eine Verurteilung ist aber nur dann möglich, wenn man die Straftat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit begangen hat.

4. Gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft immer anwaltlich vertreten sein

Die Akteneinsicht wird von einem Rechtsanwalt beantragt; schon deshalb ist die anwaltliche Vertretung beim Vorwurf einer Straftat unumgänglich. Aber auch für den weiteren Verlauf eines Ermittlungsverfahrens, und erst recht vor Gericht, muss man anwaltlich vertreten sein, um einen möglichst günstigen Ausgang des Verfahrens für sich zu erreichen.

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Wir schicken Ihnen dann umgehend als Erstes kostenlose Informationen darüber, was jetzt Ihre nächsten Schritte sein sollten und was Sie beachten müssen. Und wir machen Ihnen gleichzeitig ein unverbindliches Angebot betreffend unsere weitere anwaltliche Vertretung. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie unser Angebot annehmen und uns mit Ihrer Rechtsvertretung mandatieren.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. Rechtsanwalt Bredereck ist zugleich seit vielen Jahren als Strafverteidiger im Bereich arbeitsplatzbezogener Straftaten tätig.


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