Strafe für Bundeswehrsoldaten, der ​Coronaimpfung verweigert - Expertenbeitrag

  • 1 Minuten Lesezeit

Soldaten der Bundeswehr müssen sich seit 2021 gegen Covid impfen lassen. Die Bundeswehr hat die Coronaimpfung damals in die Liste der für jeden aktiven Soldaten verbindlichen Basisimpfung aufnehmen lassen.
Die Gerichte beurteilen Verstöße durch Impfverweigerer jedoch unterschiedlich.

Das Truppendienstgericht Süd hatte am 29.09.2022 (Az: S 5 BLc 11/22) die Vollstreckung einer Disziplinarbuße wegen Nichtbefolgens des Befehls zur Impfung aufgehoben. 

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Impfpflicht für Soldaten wegen der Pflicht zur jederzeitigen Einsatzbereitschaft zuvor jedoch bereits als rechtmäßig erklärt. Viele Soldaten, unter anderem auch viele Offiziere waren der Anordnung nicht gefolgt und wurden von der Bundeswehr disziplinar gemaßregelt worden.

Nach § 20 WStG wird bestraft, wer verbal oder durch eine Tat sich gegen ihn auflehnt, oder
wer darauf beharrt, einen Befehl nicht zu befolgen, nachdem dieser wiederholt worden ist.

Das Amtsgericht München hat  am 18.07.2023 (Az: Az. 833 Cs 271 Js 103288/22) einen Soldaten wegen Befehlsverweigerung aufgrund eines Verstoßes gegen die Impfpflicht zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 € verurteilt. Er hatte sich mehrfach geweigert, sich impfen zu lassen. Der Soldatwar Student im Dienstgrad eiens Leutnants und studierte an der Universität der Bundeswehr in Neubiberg bei München.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen ist seit 1988 Soldat und Reservist (Oberstleutnant d.R.) und war 14 Jahre lang Vertragsanwalt des DBwV. Er war bereits viele Jahre vor der Coronapandemie als Reservist mit der Duldungspflicht bei vorsorglichen Impfungen bei Einsätzen in einer Kommandobehörde der Bundeswehr befasst.

Foto(s): Collection_Stuttgart_Seidaris

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Steffgen

Beiträge zum Thema