Strafrecht: die Verfassungsbeschwerde gegen ein Strafurteil

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Im Strafrecht hat die Verfassungsbeschwerde eine besondere Bedeutung. Im Gegensatz zu anderen Rechtsbereichen geht es meist nicht „nur um Geld“, sondern unter Umständen sogar um die eigene Freiheit. In jedem Falle wirkt das Bewusstsein, wegen einer Straftat verurteilt worden zu sein, vielleicht gar als „Verbrecher“ zu gelten, sehr belastend auf viele Menschen.

Fachrechtsweg im Strafrecht vor Verfassungsbeschwerde

Ein falsches Urteil muss im Strafrecht zunächst mit den Mitteln des Fachrechts vor den Strafgerichten angegriffen werden:

  • Gegen die Urteile des Amtsgerichts, das in erster Instanz für leichte und mittelschwere Straftaten zuständig ist, kann Berufung eingelegt werden. Gegen das Berufungsurteil ist dann die Revision zum Oberlandesgericht zulässig.
  • Bei schwereren Tatvorwürfen ist dagegen das Landgericht (seltener das Oberlandesgericht) in erster Instanz zuständig. Gegen dessen Urteil, das oft empfindliche Strafen vorsieht, gibt es dann aber keine Berufung, sondern nur die Revision zum Bundesgerichtshof.
  • Im Jugendstrafverfahren sowie in Sonderfällen kann der Rechtsweg noch weiter verkürzt sein. Genaue Informationen zu den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln erhalten Sie von Ihrem Strafverteidiger.

Erst, wenn der komplette Rechtsweg des Strafrechts beschritten wurde und trotzdem kein zufriedenstellendes Urteil herauskommt, ist an eine Verfassungsbeschwerde zu denken.

Verfassungsbeschwerde soll Grundrechtsverstöße beheben

Wichtig ist dabei, dass es im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht um ein Wiederaufrollen des alten Prozesses geht. Ein Kardinalfehler wäre es, dem Bundesverfassungsgericht zu erklären, warum sich das Gericht bei der Bewertung von Beweismitteln geirrt hat oder warum das Recht falsch ausgelegt wurde.

So schwer dies auch sein mag: Ob der Angeklagte schuldig ist oder nicht, ist für das Bundesverfassungsgericht nicht entscheidend. Diese Frage kann es nicht prüfen, wenn die Richter des Verfassungsgerichts waren bei der Verhandlung vor dem Strafgericht nicht dabei.

Das Bundesverfassungsgericht interessiert sich ausschließlich für die Grundrechte.

Prozessuale Grundrechte bei Verfassungsbeschwerden im Strafrecht

In einem Strafverfahren können verschiedene prozessuale Grundrechte verletzt werden:

  • das Recht auf den gesetzlichen Richter
  • das Doppelbestrafungsverbot
  • das Recht auf ein faires Verfahren
  • das Willkürverbot

Insoweit ist oft sorgfältig zu prüfen, wie der Verteidiger in der mündlichen Hauptverhandlung agiert hat, ob bspw. Anträge durch das Gericht abgelehnt wurden oder sonst wie die prozessualen Rechte des Angeklagten eingeschränkt wurden. Der Übergang zwischen reinem Fachprozessrecht und Verfassungsrecht ist hier fließend.

Materielle Grundrechte bei Verfassungsbeschwerden im Strafrecht

Aber auch die Anwendung von Strafrechtsnormen kann eine Grundrechtsverletzung darstellen. Hier sind die möglichen Fälle sehr vielfältig:

  • Eine Verurteilung wegen Beleidigung kann die Meinungsfreiheit verletzen.
  • Wird ein Straftatbestand überdehnt, kann das den Grundsatz „nulla poena sine lege“ eingreifen.
  • Eine Rechtfertigung bestimmter Handlungen kann sich aus der Kunstfreiheit oder aus der Religionsfreiheit ergeben.
  • Eine Verurteilung wegen einer berufsspezifischen Tätigkeit kann in Art. 12 GG verletzen.
  • Die Verteidigung des Eigentums oder der eigenen körperlichen Unversehrtheit kann eine Notstandslage begründen.

Spezialisierter Rechtsanwalt übernimmt die Verfassungsbeschwerde

Dies herauszuarbeiten ist die Aufgabe eines auf Verfassungsbeschwerden spezialisierten Rechtsanwalts. Ein normaler Strafverteidiger, der sich auf die Verteidigung in der Hauptverhandlung oder auf die Vertretung im Revisionsverfahren spezialisiert hat, wird diese verfassungsrechtlichen Ansätze meist nicht oder nur am Rande nachvollziehen können, da sein Fokus auf anderen rechtlichen Themen liegt.

Die Verfassungsbeschwerde im Strafrecht muss an die Begründungen der Revision anknüpfen, aber diese aus den rein strafrechtlichen und strafprozessualen Überlegungen auf die grundrechtsrelevante Ebene „übersetzen“.

Zügiges Vorgehen bei Verfassungsbeschwerden im Strafrecht

Nur mit einem zielgerichteten Vorgehen kann diese letzte Chance sinnvoll ergriffen werden. Ohne ausreichende Erfahrung ist die strafrechtliche Verfassungsbeschwerde meist aussichtslos und die Verurteilung bleibt bestehen.

Aufgrund der kurzen einmonatigen Frist ab Zugang des letzten Urteils darf keine Zeit bei der Vorbereitung der Verfassungsbeschwerde verloren werden. Sollten Sie eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil aus dem Strafrecht durch die Kanzlei Abamatus erwägen, melden Sie sich daher bitte zügig bei Rechtsanwalt Thomas Hummel.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Thomas Hummel

Beiträge zum Thema