Streitigkeiten am Bau vermeiden

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Streitigkeiten am Bau vermeiden

Es gibt kaum eine Baumaßnahme, bei der keine Probleme oder Streitigkeiten entstehen. Aufgrund der Vielzahl von Spannungsfeldern und unterschiedlichen Interessenslagen sind Konflikte vorprogrammiert. Hinzu kommen die zusätzlichen sogenannten „hausgemachten Probleme“ von den Beteiligten am Bau, die eigentlich vermeidbar sind, wenn insbesondere folgende Punkte beachtet werden:

1. Bauvorhaben bis zum Ende denken

Der Bauherr sollte sein Bauvorhaben stets bis zum Ende denken und dieses auch so planen lassen. Denn Änderungen nach Beginn des Bauvorhabens (selbst in der Planungsphase) bedeuten Verzögerungen in der Zeitplanung und damit einhergehende Mehrkosten beim Architekten bzw. Unternehmer. Der Architekt oder der Unternehmer muss seine bis zum Änderungszeitpunkt erstellte Leistung sonst nämlich umändern, anpassen oder ggf. nochmals leisten. Das macht dieser nicht umsonst, sondern gegen zusätzliche Vergütung. Ist die Änderungsanordnung des Auftraggebers vor dem Zeitpunkt der Genehmigungsplanung eingetreten, führt diese zudem zur Verzögerung bei der Erteilung der Baugenehmigung. Da in Deutschland nicht ohne Baugenehmigung mit dem Bau begonnen werden kann (abgesehen von den genehmigungsfreien Bauten), verzögert sich dadurch die geplante Baufertigstellung und infolgedessen die spätere Nutzung des Gebäudes. Daraus entstehen die eingangs erwähnten Konflikte.

2. Bauleistung umfassend, unmissverständlich und möglichst lückenlos ausschreiben

Nachdem der ausführende Unternehmer des Bauvorhabens unter Wettbewerb zu „Kampfpreisen“ den Auftrag zur Bauausführung erhalten hat, ist einer seiner ersten Amtshandlungen, den Bauvertrag hinsichtlich der Leistungslücken zu prüfen und möglichst viele Nachtragspotentiale festzustellen, um hierdurch seine Preise aufzubessern. Gelingt ihm das nicht, versucht er, durch alternative Vorschläge zur Bauausführung eine geänderte Leistungssituation zu bewirken, damit er die geänderte Leistung ohne Wettbewerb zu besseren Preisen anbieten kann. Gelingt ihm auch das nicht, versucht er, durch Einsatz von „billigen Arbeitskräften“ den Lohnanteil der Baukosten so niedrig wie möglich zu halten. Zudem wird er dem Auftraggeber günstigere (meist minderwertige) Produkte als gleichwertiges Produkt verkaufen.

3. Bauzeitenplan mit verbindlichen Zwischenterminen vertraglich vereinbaren

Zu jeder Baumaßnahme, unabhängig von ihrer Größe und ihrem Umfang, sollte ein Terminplan mit verbindlichen Zwischenterminen vertraglich vereinbart werden. Zu diesem Terminplan sollte eine Auflistung der Bringschuld des jeweiligen Vertragspartners vorgeschaltet werden, die für die Realisierung der vereinbarten Termine als Voraussetzung erforderlich ist. Denn die meisten verzögerungsbedingten Streitigkeiten sind darin begründet, dass eine Vertragspartei seine Bringschuld nicht vollständig oder pünktlich erbringt und dadurch Behinderungen in der Ausführung der Baumaßnahme verursacht.

Resümee

Durch die Beachtung der Punkte 1 bis 3 könnten die meisten Streitigkeiten am Bau vermieden werden, sodass noch Freude am Bau erhalten bleibt.


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