Streitwerte für irreführende Werbung bei eBay und Amazon

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Gerichte bestätigen bis zu 30.000 Euro Streitwert für irreführende Werbung im Internet

Für eine irreführende Werbung im Internet, auf Verkaufsplattformen wie eBay oder Amazon, wird bei einer durchschnittlich zu bewertenden Verletzungshandlung in Einzelfällen ein Streitwert von 30.000 Euro in der Hauptsache anzusetzen sein (OLG Hamm, Beschl. vom 28.03.2007, 4 W 19/07).

Zulässigkeit von Artikelbeschreibungen bei eBay und Amazon

Online-Shopbetreiber sollten sich daher über die Zulässigkeit von Werbeanpreisungen und Artikelbeschreibungen ihrer Produkte informieren, bevor sie eine Sache bei eBay, Amazon oder im eigenen Online-Shop feilbieten.

Vorsicht bei falscher Materialkennzeichnung - Leder statt Kunstleder

Wer beispielsweise für eine Sache, die aus Kunstleder gefertigt ist, die Artikelbeschreibung „Leder“ wählt, läuft große Gefahr, von einem Konkurrenten abgemahnt und mit hohen Forderungen überzogen zu werden. 

Keine Ausnahme für geringe Angebotspreise und Kleingewerbebetreiber

Selbst bei Produkten, die bei eBay für 5,00 Euro brutto verkauft werden, gilt nicht unbedingt ein anderer Streitwert. Denn auch hier kommt es primär auf die Geschäftsaktivität des abmahnenden Mitbewerbers an. Wenn dieser ein großer eBay-Händler ist, können auch Streitwerte zwischen 15.000 und 30.000 Euro angemessen sein. 

Frist für die Abgabe einer Unterlassungserklärung

Verpasst der Abgemahnte die – meist kurze – Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, kann es schnell zu einer einstweiligen Verfügung kommen. Hierdurch können weitere Kosten für den Abgemahnten entstehen. 

Einstweilige Verfügung im Wettbewerbsrecht

Auch in diesem Eilverfahren halten die zuständigen Gerichte bei Verletzungen von Pflichten im Rahmen von Fernabsatzverträgen Streitwerte zwischen 15.000 und 20.000 Euro für angemessen (vgl. die Rechtsprechung des BGH, Beschl. vom 22.01.2015, AZ. I ZR 95/14; OLG Hamm, Beschl. vom 15.02.2010, 4 W 18/10; LG Bochum, Beschl. vom 27.08.2015, I-17 O 59/15)

Rechtfertigung für hohe Streitwerte bei irreführender Werbung

Die mit dieser wettbewerbsrechtlichen Problematik befassten Gerichte führen für die Höhe der Streitwerte vor allem ins Feld, dass im Online-Geschäft, wie z.B. auf eBay, Amazon oder anderen Online-Portalen, umfangreiche Geschäfte getätigt werden können und die Konkurrenten teilweise große Umsätze generierten. Dies rechtfertige Streitwerte von bis zu 30.000 Euro, wenn ein Mitbewerber mit irreführender Werbung seine Waren im Internet bewirbt. 



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