Stromio kündigt massenhaft Verträge - Was Kunden der Stromio GmbH bei Kündigung tun können

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Was Stromio-Kunden jetzt wissen müssen! Schadensersatzansprüche bei Kündigung

Nach Grünwelt Energie folgt eine weitere Kündigungswelle, diesmal durch den Stromdiscounter Stromio. Nach der Kündigung von Stromio und weiteren Stromanbietern finden sich viele Verbraucher in der teuren Grundversorgung wieder. Doch was tun, wenn durch die Kündigung Mehrkosten entstehen? - Hier erfahren Sie, welche Optionen Ihnen als ehemaliger Stromio-Kunde zustehen.

Die Stromio GmbH stellt Belieferung mit Energie ein und kündigt Verträge mit ihren Kunden

Seit Jahren ist der Energieversorgungsmarkt angespannt. Nicht verwunderlich sind dabei die stetig anwachsenden Preise für Strom und Gas. Viele Energieversorgungsunternehmen klagen über Preisexplosionen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit einschränken. Bei Preissteigerungen von fast 400 % für Gas- und Strom, musste nun auch die Stromio GmbH die Belieferung  größtenteils einstellen und kündigte massenhaft Stromio-Kunden.

Obwohl es fortwährend zu Preissteigerungen kommt, gibt es keine Gas- oder Stromknappheit. Die Grundversorger sind gerne bereit und fähig die gekündigten Stromio-Kunden mit besonders teuren Tarifen zu beliefern.

Bereits am 16.12.2021 berichteten wir über die Kündigungswelle des Gaslieferanten Grünwelt Energie. Den Beitrag finden Sie hier.


Das steht Ihnen als gekündigter Stromio-Kunde zu:

  • Anspruch auf Weiterversorgung
  • Anspruch auf Schadenersatz
  • Anspruch auf Auskunft
  • Datenschutzrechtliche Ansprüche

Wenn Sie eine Kündigung durch Stromio aufgrund des angespannten Marktes erhalten haben, dürfte diese unwirksam sein. Schwankungen der Energiepreise gehören zu dem allgemeinen Unternehmensrisiko der Stromio GmbH und stellen keine Störung der Geschäftsgrundlage dar. Vielmehr müssen Stromio & Co Preisschwankungen in ihr Betriebsmodell einkalkulieren. Sie sind verpflichtet ihre vertraglichen Verbindlichkeiten auch dann zu erfüllen, wenn diese nicht besonders „lukrativ“ für sie sind. Daraus folgt, dass grundsätzlich weiter ein  Belieferungsvertrag mit Stromio besteht. Dieser Auffassung ist auch der Verbraucherschutz (https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/energie/strom-und-gasanbieter-stellen-kurzfristig-belieferung-ein-66020). Verbraucher sollten jedoch schnellstmöglich der Kündigung ausdrücklich widersprechen und Stromio zur Weiterbelieferung auffordern. Die Aufforderung zur Weiterbelieferung setzt Stromio mit der Belieferung in Verzug. Sollte Stromio im Anschluss die Belieferung weiterhin verweigern, können Sie einen Verzugsschaden geltend machen.

Ein entsprechendes Schreiben könnte dabei wie folgt aussehen:

"Absender:

Name

Straße

PLZ/Stadt

Vertragsnummer:

Kundennummer:

An die Firma:

Stromio GmbH


Datum

Widerspruch Kündigung

Sehr geehrter Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom (Datum eintragen) erklären Sie mir die Kündigung für den Stromliefervertrag mit der Vertragsnummer (Vertragsnummer einfügen).

Die Kündigung ist unwirksam und entfaltet daher keine Rechtswirkung. Schwankende Energiepreise gehören zu Ihrem unternehmerischen Risiko und stellen daher keine Störung der Geschäftsgrundlage dar. Sie sind daher weiterhin verpflichtet mich an der Abnahmestelle (Abnahmestelle einfügen) mit Strom zu beliefern.

Ich fordere Sie hiermit auf die Strombelieferung nach Erhalt dieses Schreibens umgehend wieder aufzunehmen, spätestens jedoch bis zum [Datum einfügen - Frist 5 Tage]. Sollten Sie dennoch die Belieferung verweigern, behalte ich mir vor, Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend zu machen.

Als Schaden werde ich die Differenz zwischen dem ursprünglich mit Ihnen vereinbarten Preis und dem höheren Preis beim Nachversorger einfordern. Sie sind verpflichtet die Differenz bis zu dem Zeitpunkt zu ersetzen, an dem es Ihnen möglich gewesen wäre den Vertrag ordentlich zu kündigen.

Mit freundlichen Grüßen

(Name einfügen)"

In den meisten Fällen wird Stromio nicht die Belieferung aufnehmen. Was können Sie stattdessen verlangen? Die meisten Verbraucher werden aufgrund der aktuellen Marktsituation in einer teuren Grundversorgungsbelieferung landen. Dabei entstehen oftmals ehebliche Mehrkosten für den Verbraucher. Die Mehrkosten können Sie sich von Stromio zurückholen, wenn diese die Weiterbelieferung verweigert. Bei Fristablauf sollten Sie Ihre Ansprüche mit anwaltlicher Hilfe geltend machen.

Schon bei geringen preislichen Abweichungen können für die restliche Mindestvertragslaufzeit erhebliche Beträge zusammenkommen.

Viele Energiediscounter locken Verbraucher mit Boni. Viele Stromio-Kunden fragen sich nun, was mit den ursprünglich versprochenen „Boni“ nach der Kündigung passiert. Zwar erklärte Stromio sich bereit, die Boni eventuell zeitanteilig auszuzahlen, ob dies auch wirklich geschieht bleibt abzuwarten. Grundsätzlich sollten Kunden von Stromio nicht zu schnell auf die versprochen „Boni“ (ganz oder teilweise) verzichten. Unabhängig von der Frage, ob Stromio zur Auszahlung dieser „Boni“ verpflichtet ist, könnten diese gegenüber der Stromio GmbH ebenfalls als Schadenersatz geltend gemacht werden.

Darüber hinaus sind Daten von Verbrauchern besonders lukrativ für Energielieferanten. Um sicher zu stellen, dass Ihre Daten nicht weiterverwendet werden, sollten Sie die Verwendung untersagen und eine Datenschutzanfrage stellen.

Haben auch Sie eine Kündigung Stromio erhalten und ist Ihre Belieferung eingestellt worden? Dann kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch! Wir überprüfen Ihre Ansprüche und Erfolgsaussichten gegenüber Energielieferanten und fordern diese zur Weiterlieferung und bei Verweigerung zur Zahlung eines Schadenersatzes auf. 



Marek van Hattem

Rechtsanwalt bei HIMMELREITHER



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