Swiss Investment Solution: Betrugsverdacht! Es eilt! Anwalt

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Bei dem Anbieter für "Kapitalanlagen" Swiss Investment Solution (www.swissinvestmentsolution.com) mit angeblichem Sitz in Genf, Schweiz, gibt es inzwischen immer mehr Warnhinweise, dass Anleger hier einem unseriösen oder gar  betrügerischen Festgeld-/Kapitalanlageanbieter auf den "Leim gegangen" sind und Anleger schnell handeln müssen, um die von Ihnen überwiesenen Gelder vor dem drohenden Totalverlust zu sichern, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen!

So bot Swiss Investment Solution eigenen Angaben zufolge zum Beispiel "Festgeldanlagen" bei diversen z.B. europäischen Banken oder bot Kunden auch den Kauf z.B. "vorbörslicher Aktien" an.

Eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin liegt/lag aber nicht vor.

Schon in einem Warnhinweis vom 30.06.2023 warnte die BaFin vor dem Anbieter www.swissinvestmentsolution.com und dessen Angeboten. 

In einem weiteren, aktuellen Warnhinweis der BaFin vom 23.08.2023 warnt die Bafin ausdrücklich nochmals vor Swiss Investment Solution und teilt mit, dass die BaFin Swiss Investment Solution auch verdächtigen würde, eigene Aktien ohne den erforderlichen Prospekt in Deutschland öffentlich anzubieten.

Das sind schlechte Nachrichten für die Anleger bei Swiss Investment Solution, zumal die Website www.swissinvestmentsolution.com gegenwärtig (Stand 23.08.2023) gar nicht mehr erreichbar ist.

Erste Anleger bei SIS teilen inzwischen auch mit, dass ihnen die von SIS zugesagten Zinsen nicht ausbezahlt worden sein sollen.  

Bei den Eigendarstellungen von Swiss Investment Solution wie als "seit Jahren" einer der profiliertesten und seriösen Vermögensverwalter in der Schweiz oder "Umsatz des Unternehmens im vergangenen Halbjahr um 10 % auf 6,3 Milliarden Euro gestiegen" sein sollte, handelt es sich offensichtlich um reine Erfindungen von SIS.

Ob es sich bei den Beratern, die sich mit Namen wie "Herr Nowak" ausgegeben haben, wirklich um Berater handelt oder nicht vielmehr um geschulte Callcenter-Mitarbeiter, die sich eventuell mit falschem Namen ausgeben, ist nicht bekannt. 

Ob somit die von den Anlegern überwiesenen Gelder wirklich als "Festgeld" angelegt wurden oder wirklich für Aktienkäufe angelegt wurden, ist sehr zweifelhaft.

Betroffene Anleger der www.swissinvestmentsolution.com sollten  daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, es besteht höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder, wenn nicht umgehend gehandelt wird!

Außerdem sollten Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB genauso wie mögliche Ansprüche gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger, die über www.swissinvestmentsolution.com ihr Geld "angelegt" haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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