Swiss Investment Solution: Identitätdiebstahl-es eilt! Anwaltsino!

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Bei dem Anbieter für "Kapitalanlagen" Swiss Investment Solution (www.swissinvestmentsolution.com) mit angeblichem Sitz in Genf, Schweiz, zeigt sich immer deutlicher, dass Anleger hier einem betrügerischen Investmentanbieter zum Opfer gefallen sind und Anleger schnell handeln müssen, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen!

Es ist fraglich, ob die Anlegergelder wirklich als "Festgeld" oder für "Aktienkäufe" verwandt werden, wie behauptet, auch die blumigen Eigenangaben auf diversen Portalen von Swiss Investment Solution im Internet sind wohl Erfindungen, leider zeigt sich auch, dass der Anbieter noch nicht mal vor einem "Identitätsdiebstahl" zurück schreckt, denn der Handelsregister-Eintrag von www.swissinvestmentsolution.com gehört zu einem anderen Unternehmen, nämlich der Alternative Investment Solutions, die wohl nichts mit Swiss Investment Solution zu tun hat.

Eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin liegt/lag aber nicht vor.

Schon in einem Warnhinweis vom 30.06.2023 warnte die BaFin vor dem Anbieter www.swissinvestmentsolution.com und dessen Angeboten, in einem neuerlichen, aktuellen Warnhinweis der BaFin vom 23.08.2023 warnt die Bafin ausdrücklich nochmals vor Swiss Investment Solution und teilt mit, dass die BaFin Swiss Investment Solution auch verdächtigen würde, eigene Aktien ohne den erforderlichen Prospekt in Deutschland öffentlich anzubieten.

Versprochene Zinsen wurden diversen Anlegern inzwischen nicht termingerecht ausbezahlt,, ob somit die von den Anlegern überwiesenen Gelder wirklich als "Festgeld" angelegt wurden oder wirklich für Aktienkäufe angelegt wurden, ist mehr als fraglich.

Anleger sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner eiligst ihr Geld zurück fordern, bevor es von Unbefugten unrechtmäßig verwandt werden könnte.

Außerdem sollten Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB genauso wie mögliche Ansprüche gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen, selbst bei bestehendem "Kapitalanlageausschluss" und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger, die über www.swissinvestmentsolution.com ihr Geld "angelegt" haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten schnellstens tätig werden und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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