Tatverdacht und Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung in der Gastronomie- Rat und Hilfe vom Fachanwalt!

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Kaum eine Branche steht so unter dem Generalverdacht der Betriebsprüfer wie die Gastronomie. Die Finanzbehörden schätzen sie wegen des hohen Bargeldaufkommen als Risikobranche ein. Gastiert müssen daher alle 3- 5 Jahre mit einer Betriebsprüfung rechnen.

Das Wichtigste ist dabei eine ordnungsgemäße Buchführung, wobei das Hauptaugenmerk der Prüfer naturgemäß auf dem Kassenbuch liegt.

Es besteht auch die generelle Verpflichtung alle gewünschten Daten in elektronischer Form dem Betriebsprüfer zur Verfügung zu stellen.  Die Überprüfung erfolgt meist mit der sog. IDEA- Software. Dieses ist das Standardinstrument um die Plausibilität der Buchführung zu überprüfen. Die einzelnen Tools der Software sind dabei direkt für die Erfordernisse dieser Prüfungsform programmiert. So kann die Unvollständigkeit der Belege oder ein Zeitraum ohne diese erkannt werden.

Die Prüfer wissen auch, dass der Nachweis von Buchführungsmängeln die Vermutung und den Schutz des § 154 AO erschüttern. Denn danach muss eine formell richtige Buchführung als korrekt angesehen werden.

Daher suchen Betriebsprüfer auch gezielt nach formellen Mängeln etwa Verstöße gegen die Aufzeichnung- und Aufbewahrungspflichten sowie sonstige Ordnungsvorschriften.

Gelingt dies erfolgt meist eine Schätzung nach der 70/30 Methode, dass heißt 70 % des Umsatzes werden vom Essenangebot und 30 % von den Getränken erbracht. Dies wird aber oft den Umständen des Einzelfalls nicht gerecht. 

So ist es kein Wunder, dass bei ca. der Hälfte aller Betriebsprüfungen vermeintliche Anhaltspunkte für eine Steuerverkürzung gefunden werden. Deren Ergebnis sind erhebliche Hinzuschätzungen von teilweise unglaublichen Steuernachforderungen und vor allem die Einleitung von Steuerstrafverfahren, die dann gegen die persönlich Verantwortlichen Unternehmer oder Geschäftsführer eröffnet werden. Spätestens dann droht auch der Entzug der Gaststättenerlaubnis.

Daher sollte unbedingt so früh wie möglich ein spezialisierter Verteidiger hinzugezogen werden. Gelingt die Einstellung des Verfahrens oder wird von Anfang an aktiv den Ermittlungsbehörden gegengehalten, entsteht meist gar keiner oder nur ein sehr geringer Schaden für das Unternehmer oder die Betroffenen.

Grundsätzlich sind das Besteuerungsverfahren und das Steuerstrafverfahren strikt getrennt zu halten. Im strafgerichtlichen Verfahren wird aber nicht selten die Schätzung der Finanzbehörde ungeprüft übernommen. Diesem und der Höhe der Schätzung muss deswegen rechtzeitig qualifiziert widersprochen werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Seine Kanzlei hat Standorte in Berlin, Cottbus und Kiel. Er verteidigt bundesweit in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren und hat bei der überwiegenden Anzahl  eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch erreicht. Selbst bei einer Verurteilung konnte durch entsprechende Zahlungsvereinbarungen mit dem Finanzamt das wirtschaftliche Überleben der Betroffenen gesichert werden. 

Wenn Sie Fragen haben, senden Sie diese einfach per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Diese hat ihren Hauptsitz in Berlin und Niederlassungen in Kiel sowie Cottbus.

Die Ersteinschätzung Ihres Falles ist für Sie völlig kostenlos und ohne Verpflichtung.

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