Teil 14: Das neue Canabisgesetz - Mitgliedsbeiträge und Selbstkostendeckung in Anbauvereinigungen

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Teil 14: Mitgliedsbeiträge und Selbstkostendeckung in Anbauvereinigungen

Das deutsche Cannabisgesetz beinhaltet

  • spezifische Vorgaben zur finanziellen Struktur und zu den wirtschaftlichen Aktivitäten von Anbauvereinigungen,

die sich mit dem Anbau und der Weitergabe von Cannabis beschäftigen.

Insbesondere legen die §§ 24 und 25 des Gesetzes die Regelungen zu Mitgliedsbeiträgen und zur Selbstkostendeckung fest. 

Das Cannabisgesetz 

  • verbietet die Erwirtschaftung von Gewinnen,
  • und erlaubt den Mitgliedern allenfalls eine geringfügige Beschäftigung für die Anbauvereinigung.

Diese Bestimmungen sind darauf ausgerichtet, einen transparenten und fairen finanziellen Rahmen für die Operationen der Anbauvereinigungen zu schaffen, um eine nachhaltige und gesetzeskonforme Verteilung von Cannabis und Vermehrungsmaterial zu gewährleisten.


§ 24 Mitgliedsbeiträge; laufende Beiträge


Anbauvereinigungen,

  • die als Vereine oder Genossenschaften organisiert sind,

 haben die Möglichkeit,

  • ihre finanziellen Beiträge von Mitgliedern auf einer Pauschalbasis zu erheben.


Diese Beiträge

  • können als Grundbeträge festgelegt werden,
  •  mit der Möglichkeit, zusätzliche Pauschalen einzuführen, die im Verhältnis zu den an die Mitglieder weitergegebenen Mengen von Cannabis und Vermehrungsmaterial gestaffelt sind.


Dies ermöglicht eine flexible und gerechte Beitragsstruktur, die den individuellen Beitrag jedes Mitglieds zur Anbauvereinigung und dessen Inanspruchnahme von Ressourcen widerspiegelt.


§ 25 Selbstkostendeckung

(1) Verbot der unentgeltlichen Weitergabe

Die

  • unentgeltliche Weitergabe von Cannabis oder Vermehrungsmaterial durch Anbauvereinigungen an ihre Mitglieder oder Dritte ist untersagt.


Diese Regelung soll sicherstellen, dass Anbauvereinigungen ihre Aktivitäten nicht zur unkontrollierten Verbreitung von Cannabis nutzen und dass die Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial in einem geregelten und ökonomisch nachhaltigen Rahmen stattfindet.


(2) Keine zusätzlichen Entgelte

Neben den satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträgen oder den laufenden Beiträgen

  • dürfen Anbauvereinigungen von ihren Mitgliedern keine zusätzlichen Entgelte für die Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial verlangen.


Diese Bestimmung stellt sicher, dass die Mitglieder für ihren Beitrag zur Anbauvereinigung einen angemessenen Zugang zu Cannabis und Vermehrungsmaterial erhalten, ohne mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden.


(3) Erstattung der Kosten für Vermehrungsmaterial

Bei der Weitergabe von Vermehrungsmaterial an andere Anbauvereinigungen oder qualifizierte Nichtmitglieder sind Anbauvereinigungen berechtigt,

  • die Erstattung der entstandenen Kosten zu verlangen.


Diese Kosten umfassen

  • die Aufwendungen für die Gewinnung des Vermehrungsmaterials.


Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass die Produktion und Weitergabe von Vermehrungsmaterial auf einer kostendeckenden Basis erfolgt, was zur finanziellen Stabilität der Anbauvereinigungen beiträgt.


Hinweis: Zusammen mit § 17 verdeutlichen die §§ 24, 25 , dass das das neue Cannabisgesetz ein strenges "proaktives non profit Gesetz" ist, weil nach § 17 Anbautätigkeiten

  • die Mitglieder gehalten sind , aktiv am Anbau mitzuwirken,
  • und nur durch geringfügig Beschäftigte , die Mitglieder sein müssen, unterstützt werden, beim Anbau unterstützt werden dürfen,
  • und die Beauftragung sonstiger entgeltlich Beschäftigter oder Dritter für den Anbau unzulässig.

Diese Bestimmung stellt sicher, dass der Anbau in einem engen, gemeinschaftlichen Rahmen erfolgt und professionalisierte, kommerzielle Anbaustrukturen innerhalb der Vereinigungen vermieden werden.

Ebenso wird durch die Gesellschaftsform der Anbauvereinigung als nur Verein oder Genossenschaft der "non profit" Kern des neuen Cannabisgetzes zur Vermeidung von wirtschaftlichem Misbrauch unterstrichen.


Fazit

Die Regelungen zu Mitgliedsbeiträgen und Selbstkostendeckung in Anbauvereinigungen reflektieren das Bestreben des Gesetzgebers, eine nachhaltige und verantwortungsvolle finanzielle Grundlage für den Betrieb von Anbauvereinigungen zu schaffen.

 Durch die Festlegung klarer Richtlinien für die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen und die Handhabung finanzieller Transaktionen im Zusammenhang mit der Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial wird ein Rahmen geschaffen, der die Transparenz und Fairness innerhalb der Anbauvereinigungen fördert.

Gleichzeitig werden durch diese Bestimmungen die ökonomische Nachhaltigkeit der Vereinigungen unterstützt und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sichergestellt.

Foto(s): Bodo Michael Schübel

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