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Telekom: Umstellung auf IP-Technik wirkt sich auf Sozialtarif aus

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Bis 2018 will die Telekom ihr gesamtes Netz auf IP umstellen und die analogen und ISDN-Telefonanschlüsse ersetzen. IP ist die Kurzbezeichnung für das sog. Internet Protokoll. Und steht für die Übertragung ganzer Datenpakete per Internet, also Sprache, Text, Musik oder Videos. Aktuell werden die ersten Kunden schriftlich über die Umstellung informiert. Allerdings hat die technische Neuerung für einige Kunden Folgen. Denn bei IP entfällt der Sozialtarif. Was können die Betroffenen tun?

Sozialtarif für Betroffene

Bisher gibt es für bestimmte Personengruppen verschiedene günstige Sozialtarife für Telefonate.

Vermindert Erwerbsfähige, Bezieher von BAföG und wegen geringen Einkommens vom Rundfunkbeitrag Befreite können bei der Telekom den Sozialtarif beziehen und müssen innerhalb des Abrechnungszeitraumes lediglich 6,94 Euro bezahlen.

Menschen mit Behinderung können ebenfalls einen günstigen Sozialtarif erhalten. 8,72 Euro müssen Blinde, Gehörlose oder Telekomkunden mit einer Sprachbehinderung und einem Grad der Behinderung/GdB von mindestens 90 dann innerhalb eines Abrechnungszeitraumes für Telefonate bezahlen.

IP schließt Sozialtarif aus

Bei den neuen IP-Tarifen, die immer eine Festnetz- und Internetflat beinhalten, ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Telekom kein entsprechender Sozialtarif vorgesehen. Das berichtet der Sozialverband VdK Deutschland.

Möglichkeiten für Telekomkunden

Die von dem Wegfall des Sozialtarifs Betroffenen haben nun verschiedene Reaktionsmöglichkeiten. 

Zum einen können sie die neuen IP-Tarife akzeptieren, allerdings entfallen dann die Vergünstigungen des bisherigen Sozialtarifs.

Wer trotz der Umstellung den Sozialtarif und den reinen Telefonie-Tarif behalten möchte, sollte auf das Info-Schreiben der Telekom zu der Einführung von IP reagieren. Am besten erklärt man der Telekom – schriftlich –, dass man den Sozialtarif behalten will.

Wer die Kündigung des Telekomvertrages in Betracht zieht, sollte sich bei der Telekom nach einem individuellen Rabatt erkundigen. In diesem Zusammenhang sollte man kurz die Sachlage schildern und darstellen, dass man durch die Umstellung finanzielle Nachteile hinnehmen müsste.

Die Chancen, einen günstigen Rabatt bei der Telekom zu erhalten, stehen nicht schlecht. Schließlich möchte das Telekommunikationsunternehmen in der Regel seine Kunden gerne behalten. Auch wenn die AGB keinen entsprechenden Rabatt vorsehen, so bleibt dennoch die Möglichkeit bestehen, eine individuelle Vereinbarung zu treffen.

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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