AGB: Das gehört hinein und wann sie unwirksam sind
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Ob bei Privatkäufen oder Verträgen im geschäftlichen Kontext: AGB sind ein wichtiger Bestandteil vieler Verträge. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welchen Inhalt AGB haben sollen, welche Klauseln als vertragswidrig gelten und warum allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll sind. Rechtsanwältin Sabine Schenk und Rechtsanwalt Arne Fleßer klären auf.
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AGB: Definition und gesetzliche Regelung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt, vgl. § 305 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). AGB sind also von einer Vertragspartei einseitig vorgegebene Regelungen, die für mehrere Verträge verwendet werden. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 305 bis 310 BGB.
AGB müssen nicht als solche benannt sein. Nutzungsbedingungen oder allgemeine Vertragsbedingungen stellen ebenfalls übliche Bezeichnungen für AGB dar. Landläufig sind AGB auch bekannt als das „Kleingedruckte“. Von AGB zu unterscheiden sind individuelle Vertragsklauseln. Dabei handelt es sich um zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall ausgehandelte Vertragsregelungen, die somit nicht einseitig von einer Vertragspartei vorgegeben werden. Individuelle Vertragsklauseln haben gemäß § 305b BGB Vorrang vor AGB.
AGB werden in der Regel von Rechtsanwält*innen für den konkreten Lebenssachverhalt und die Vertragskonstellation erstellt. In einfachen Konstellationen besteht die Möglichkeit der Nutzung von AGB-Generatoren. Diese erstellen kostengünstig standardisierte AGB. Bei komplexen Konstellationen empfiehlt sich dringend die Beauftragung von Rechtsanwält*innen, um dem Lebenssachverhalt gerecht zu werden und rechtssichere AGB zu erhalten. AGB sind urheberrechtlich geschützte Textwerke, die nicht ohne Erlaubnis des Autors verwendet werden dürfen. Die Übernahme von fremden AGB – ohne Erlaubnis – ist daher nicht zulässig.
Sind AGB Pflicht?
Es besteht keine AGB-Pflicht. Weder bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) noch bei Verträgen zwischen Unternehmen (B2B) besteht eine generelle Pflicht zur Nutzung von AGB. AGB dienen vielmehr der Vereinfachung und Beschleunigung von Verträgen und deren Abschlüssen, da nicht für jeden Vertrag die Vertragsregelungen einzeln ausgehandelt werden müssen. Im Bereich von Websites und Onlineshops empfiehlt sich jedoch dringend die Nutzung von AGB, um Informationspflichten gegenüber Verbrauchern (z. B. Widerrufsbelehrungen) zu erfüllen.
AGB: Einbeziehung in den Vertrag
§ 310 BGB regelt den Anwendungsbereich der Regelungen zu den AGB (§§ 305 bis 310 BGB). Bei Verträgen auf dem Gebiet des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts sowie bei Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen finden die Regelungen zu den AGB von vornherein keine Anwendung. Bei Arbeitsverträgen sind die arbeitsrechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. Im Rahmen der AGB-Prüfung gelten zudem abgestufte Kontrollmaßstäbe. Bei der Verwendung von AGB gegenüber Verbrauchern gelten strengere Kontrollmaßstäbe als bei der Verwendung gegenüber Unternehmen.
AGB werden nur Vertragsinhalt, wenn sie wirksam in den konkreten Vertrag einbezogen wurden. Dazu muss der Verwender der AGB grundsätzlich gemäß § 305 Abs. 2 BGB die andere Vertragspartei ausreichend auf die AGB hinweisen und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit der Kenntnisnahme einräumen. Die andere Vertragspartei muss sich zudem mit der Geltung der AGB einverstanden erklären. Gemäß § 305a BGB wird die Einbeziehung in besonderen Konstellationen (z. B. bei genehmigten Verkehrstarifen und Beförderungsbedingungen im Linienverkehr) erleichtert, indem die Hinweispflicht und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme vereinfacht werden. Ein Einverständnis der anderen Vertragspartei ist weiterhin erforderlich. Überraschende oder mehrdeutige Klauseln werden gemäß § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil.
Eine Besonderheit stellen kollidierende AGB dar. So wird die Konstellation genannt, wenn zwei Unternehmen einen Vertrag schließen wollen und jeweils die Geltung ihrer eigenen AGB vereinbaren. Es gelten dann die als Letztes genannten AGB, sofern der Vertrag widerspruchslos durchgeführt wird. Wird von der Gegenseite hingegen widersprochen, dann werden beide AGB nicht Vertragsbestandteil. Die Durchführung des Vertrags richtet sich dann nach den gesetzlichen Vorschriften (Vgl. § 306 BGB).
Grundsätzlich gelten die AGB in der Form, die bei Vertragsschluss galt. Eine nachträgliche Änderung der AGB ist in der Regel nur mit Zustimmung der anderen Vertragspartei mit Wirkung für die Zukunft möglich.
Sollten AGB oder Teile davon nicht wirksam einbezogen worden sein, dann ist nicht der Vertrag als Ganzes unwirksam. Vielmehr ist die Rechtsfolge gemäß § 306 BGB, dass die gesetzlichen Regelungen an die Stelle der AGB-Regelungen treten.
Welche Inhalte müssen AGB haben?

AGB-Inhalte hängen individuell davon ab, was Unternehmer/Händler/Hersteller verbindlich regeln möchten. Das können z. B. Reparatur-, Garantie- oder Rücknahmebedingungen sein, aber auch Liefertermine und Bezahlmöglichkeiten. Das Unternehmen kann vieles zu seinem Vorteil regeln, allerdings haben die Gesetzgebung und die Rechtsprechung, vor allem im Bereich B2C Grenzen gezogen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für nahezu alle Branchen und Rechtsbereiche möglich. Seit dem 01. Januar 2022 gilt das neue „AGB-Recht“, das vor allem die Anpassung an die zunehmende Digitalisierung und mehr Verbraucherschutz zum Ziel hat. Eine weitere wichtige Änderung tritt am 28. Mai 2022 in Kraft.
Neues „AGB-Recht“ 2022: Sind Ihre AGB jetzt noch rechtssicher?
Es ist rechtlich erforderlich, dass Unternehmen Verträge und AGB im Bereich B2B (Lieferanten-, Vertriebs-, Dropshippingverträge etc.) sowie B2C und Informationspflichten gegenüber den Kunden (Verbrauchern) anpassen, um weiterhin zulässige AGB zu haben.
Wann sollte man als Unternehmen AGB vom Anwalt überprüfen, gestalten oder aktualisieren lassen?
Nachdem sich Gesetze und Rechtsprechung ändern, ist eine regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Wegen der jetzigen großen „AGB-Reform“ ist eine Neugestaltung der AGB in der Regel zu empfehlen.
Es ist zu empfehlen, „maßgeschneiderte“ AGB bei spezialisierten Anwälten gestalten zu lassen. Spezialisierte Anwälte gestalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, natürlich im Rahmen zulässiger AGB, individuell zugunsten des Auftraggebers. AGB-Muster und Generatoren sind dagegen für eine Vielzahl von Produkten gedacht. AGB-Muster (z. B. von Verbänden) oder AGB, die aus Generatoren stammen, müssen nicht unpassend oder veraltet sein, die Gefahr besteht allerdings. Kopieren Sie aufgrund des Urheberrechts niemals AGB ohne vorheriges Einverständnis.
AGB: Unwirksame Klauseln und ihre Folgen

Es sind eine Reihe gesetzlicher Regelungen hinsichtlich unwirksamer Klausen in den AGB zu beachten. Dies sind z. B. die inhaltliche Kontrolle nach den §§ 307 bis 309 BGB. Danach sind unwirksame Klauseln gegenüber Verbrauchern z. B., dass der Kaufpreis nach Widerruf nur per Gutschrift erstattet wird, unverbindliche Lieferfristen oder pauschale Mahngebühren. Gemäß der §§ 308 und 309 BGB gibt es eine Reihe von Klauselverboten für Verbraucherverträge. So wären gegenüber Verbrauchern beispielsweise unwirksame Klauseln: „Angaben über Farbe, Maße usw. sind unverbindlich.“. Die Generalklausel gemäß § 307 BGB regelt die unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern.
Was passiert bei unwirksamen AGB?
Wenn AGB unwirksame Klauseln enthalten, bestimmt sich die Rechtsfolge nach § 306 BGB. Danach bleibt der Vertrag ohne die betroffenen Klauseln wirksam. Der „weggefallene“ Inhalt wird ersetzt durch die gesetzlichen Vorschriften. In Härtefällen können auch die gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein. Wenn in einem Rechtsstreit festgestellt wird, dass eine Klausel unwirksam ist, wird oft durch Auslegung oder Ersatz mit dem Gesetz ermittelt, welche Rechtsfolge gilt. Dies kann sich nachteilig auf das Unternehmen auswirken.
Unwirksame Klauseln als kostspielige Abmahnfalle!
Weil AGB als Marktverhaltensregeln nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einzustufen sind, dürfen bei rechtswidrigen AGB-Klauseln bzw. unwirksamen Klauseln andere Wettbewerber, Konkurrenten und Verbände das Unternehmen abmahnen. Der Streitwert wird nach gängiger Rechtsprechung oft bei 2.500 bis 3.000 € pro rechtswidriger AGB-Klausel angesetzt. Bei mehreren unwirksamen AGB-Klauseln wird der Streitwert in der Regel addiert, sodass dies für den Unternehmer kostspielig werden kann. Gerade nach der jetzigen Änderung des Gesetzes lauern viele Abmahnfallen wegen unwirksamer Klauseln.
Sind allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll?
Gute AGB sind für Unternehmen von Vorteil. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden können gute AGB das eigene Haftungsrisiko minimieren und die Bezahlung sichern. So haben Unternehmen in der Regel hohe Kostenersparnisse.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bieten Einheitlichkeit – so werden automatisierte Vertragsabschlüsse für Unternehmen ermöglicht. Zwar sind allgemeine Geschäftsbedingungen kaum abänderbar und schwer prüfbar für Privatleute, allerdings ist gerade das für Unternehmen auch oft von Vorteil.
Fazit: AGB sind sinnvoll. Tipp für Unternehmer: „Maßgeschneiderte“ AGB von spezialisierten Anwälten erstellen und regelmäßig auf Aktualität überprüfen lassen.
Häufige Fragen und Antworten zu AGB
Dürfen AGB nachträglich geändert werden?
Es kommt darauf an. AGB dürfen für jeden neuen Vertrag ohne Weiteres verändert werden. In einem bestehenden oder laufenden Vertrag ist eine Änderung der AGB einseitig durch eine Vertragspartei nicht erlaubt. Vertragsparteien können sich aber darüber einigen, AGB einvernehmlich abzuändern. Möglich ist – sogar in Verträgen mit Verbrauchern! – eine Änderungsklausel, die eine stillschweigende Änderung gewährt: Weist das Unternehmen rechtzeitig auf eine Änderung der AGB hin und räumt ein Widerspruchsrecht ein, kann ein Stillschweigen auch als Zustimmung zur Änderung der AGB gewertet werden, wenn auch das mitgeteilt wurde. Klauseln, die keine gegenständliche Beschränkung haben, also pauschale Änderungen erlauben sollen, sind allerdings grundsätzlich unwirksam.
Ist es ratsam, AGB-Generatoren zu verwenden?
AGB-Generatoren erleichtern die Erstellung der AGB und können durchaus sinnvoll sein. Generatoren müssen dabei aber genau auf die angebotenen Leistungen abgestimmt sein. Dies gilt beispielsweise für Onlineshops und Standardvermietungen. Handelt es sich stattdessen um ein individuelles Angebot, sollten auch die AGB individuell angepasst werden. Ratsam ist es, dabei einen Anwalt zurate zu ziehen und auch auf AGB-Muster aus dem Internet zu verzichten.
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Rechtstipps zu "AGB"
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23.05.2025 Rechtsanwalt Thomas Feil„… wie „toxisches Arbeitsumfeld“ sind Meinungen. Aussagen wie „Mitarbeiter wurden illegal entlassen“ sind Tatsachen – und überprüfbar. Trustpilot Trustpilot versucht, sich durch AGBs …“ Weiterlesen
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23.05.2025 Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke LL.M.„… , der kann sich nicht hinter einem Zustimmungs-Button verstecken. Besonders deutlich wird das Urteil in Bezug auf die AGB von Netflix. Die Klausel zur einseitigen Preisanpassung (Ziffer 3.5 der Netflix-AGB …“ Weiterlesen
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23.05.2025 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„… der Casino-Webseite (Impressum, AGB, Spielangebot). Vollständige Transaktionshistorie Ihrer Ein- und Auszahlungen (sowohl von Ihrer Krypto-Wallet als auch von ggf. genutzten Bankkonten …“ Weiterlesen
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21.05.2025 Rechtsanwalt Tomas Krause„… Die barrierefreie Gestaltung umfasst: Webseiten (inkl. Impressum, AGB, Datenschutzinformation) Mobile Applikationen Kundenkommunikation Gemäß § 14 Abs. 1 BFSG und § 12 Nr. 3 BFSGV müssen Inhalte …“ Weiterlesen
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20.05.2025 Rechtsanwalt Wolfgang Herfurtner„… und AGB Sobald Unternehmen Kartenzahlung akzeptieren müssen, sind auch Zahlungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) anzupassen. Dazu gehört etwa: Die korrekte Formulierung zulässiger …“ Weiterlesen
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19.05.2025 Rechtsanwalt Dr. Dominik Ingendaay LL.M.„… das Recht des Datenbankherstellers als nicht verletzt angesehen. AGB und virtuelles Hausrecht: Webseitenbetreiber können sich wehren Viele Webseitenbetreiber versuchen, Scraping durch Allgemeine …“ Weiterlesen
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19.05.2025 Rechtsanwalt Mathias Schulze„… . Identifizieren und beheben Sie mögliche Fehlerquellen frühzeitig. 7. Rechtliche Dokumente prüfen Überprüfen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Verträge auf Anpassungsbedarf …“ Weiterlesen
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19.05.2025 Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff„… dem Unternehmer 5% der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung zustehen. Diese Vorschrift schließt Pauschalierungen in AGB nicht aus, auch soweit sie über die Vermutung des § 648 Satz 3 BGB …“ Weiterlesen
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19.05.2025 Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung„… verantwortlich seien. Vielmehr stellte es fest, dass die gesetzliche Regelung zum Schutz der Verbraucher diene und nicht durch AGB-Klauseln oder Hinweise auf eine ausländische Lizenz umgangen werden …“ Weiterlesen
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18.05.2025 Rechts- und Fachanwalt Dominic Baumüller LL.M. Eur.„… ? Um dies zu beantworten muss zunächst die Nutzungsrechtevereinbarung, oder wenn es eine solche nicht gibt, die AGB überprüft werden. Entscheidend ist auch hier, was im konkreten Fall vereinbart wurde …“ Weiterlesen
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19.05.2025 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„… Rückfrage bei Zahlungen an Hochrisiko-Konten. Ignorieren von Risikofaktoren: Keine Prüfung bei erstmaligen Transaktionen an dubiose Anbieter. Keine individuelle Warnung: Standard-AGB reichen …“ Weiterlesen
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17.05.2025 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„… . Ignorieren von Risikofaktoren – Keine Prüfung bei Erstüberweisungen an dubiose Empfänger. Keine individuelle Warnung – Allgemeine AGB reichen nicht. Kunden müssen bei erkennbaren Betrugsrisiken aktiv gewarnt …“ Weiterlesen
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17.05.2025 Rechtsanwalt Muschtaba Nasari„… unwirksam waren (Az. 26 O 221/23). Der Grund: Die Preisänderungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Netflix war rechtlich unzulässig , weil sie einseitig zu Lasten der Verbraucher …“ Weiterlesen
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16.05.2025 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll„Immer mehr Verbraucher berichten von Problemen mit Online-Coaching-Angeboten. Verträge im vier- oder gar fünfstelligen Bereich, kaum nachvollziehbare Leistungen, fragwürdige AGB und massiver Druck …“ Weiterlesen
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15.05.2025 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„… Sie Screenshots der gesamten Website, insbesondere des Impressums (falls vorhanden), der AGBs, Ihres Account-Bereichs mit den angezeigten (falschen) Gewinnen und aller Seiten, auf denen Lizenzen …“ Weiterlesen
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13.05.2025 Rechtsanwältin Jasmina Hamdi„… grundrechtlich geschützt (Art. 13 GG), sodass auch entsprechende Vermieter-AGB dieses Grundrecht nicht aushebeln können. Im Übrigen muss der Vermieter berechtigte Gründe für eine Wohnungsbesichtigung …“ Weiterlesen
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13.05.2025 Rechtsanwalt István Cocron B. A.„… : AGB-Klauseln, die Erben den Zugang zum Konto verwehren (z. B. über den „Gedenkzustand“), benachteiligen sie unangemessen. Art. 14 GG : Das Erbrecht schützt auch digitale Vermögenswerte. §§ 399, 38 BGB …“ Weiterlesen
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15.05.2025 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„… mit dem Anbieter. • Verträge oder AGB: Falls Sie Unterlagen wie Nutzungsbedingungen oder Verträge heruntergeladen haben, bewahren Sie diese auf. Tipp: Erstellen Sie eine chronologische Übersicht …“ Weiterlesen
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19.05.2025 Rechtsanwalt David Wirth„… die Widerrufsfrist 1 Jahr und 14 Tage ab Vertragsschluss . Nutzen Sie diese Frist und senden Sie einen Widerruf an die Betreiber der Webseite. Update: Abostopper.de hat seine AGB am 14.05.2025 geändert …“ Weiterlesen
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12.05.2025 Rechtsanwältin Anna-Sophie Böttcher„… muss. Die Anbieter berufen sich dabei auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Doch ist das überhaupt rechtlich zulässig ? Immer mehr Verbraucher fragen sich, ob sie diese einseitigen …“ Weiterlesen
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11.05.2025 Rechtsanwalt Joshua Mauritz LL.M.„… : Solche Verfallklauseln benachteiligen Arbeitnehmer unangemessen und verstoßen gegen das AGB-Recht sowie die Berufsausübungsfreiheit. Wer während der Vesting-Zeit gearbeitet hat, hat sich die Optionen …“ Weiterlesen
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15.05.2025 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„… . Dokumentieren Sie alles, was mit X-Clarity Invest zu tun hat: Website & URLs: Sichern Sie die Website ( https://x-clarity.com ) (z.B. durch Screenshots der wichtigsten Seiten, AGBs etc.) und notieren …“ Weiterlesen
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09.05.2025 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„… AI aufmerksam wurden. AGBs oder Verträge: Falls vorhanden, sichern Sie alle Dokumente, die Ihnen als AGB oder Verträge zugesandt oder in der App angezeigt wurden. Speichern Sie diese Daten digital …“ Weiterlesen
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08.05.2025 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind aus dem Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken. Sie regeln in standardisierter Form zahlreiche Vertragsinhalte – von Zahlungsbedingungen über Gewährleistung …“ Weiterlesen