Temposchild auf der rechten Seite gilt für alle Fahrstreifen - Bußgeld und Fahrverbot

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Auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mehreren Fahrstreifen in einer Richtung werden Veerkehrszeichen in der Regel beidseitig aufgestellt.

Auch ein rechts aufgestelltes Verkehrszeichen umfasst - auch ohne Schild auf der linken Seite - im Sinne einer quer zur gesamten Fahrbahn verlaufenden Linie jedoch sämtliche Fahrstreifen. Dies hat das OLG Düsseldorf mit Entscheidung vom  14.03.2022 - 2 RBs 31/22 festgestellt. Das Amtsgericht hatte den Betroffenen wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 58 km/h zuvor zu einer Geldbuße von 600 Euro verurteilt und gegen ihn ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Die Rechtsbeschwerdeentscheidung hat dies bestätigt. Demnach sei die Annahme des Betroffenen, das an der rechten Seite aufgestellte Zeichen 274 (80 km/h) habe allein für die rechte Nebenfahrbahn und nicht für die beiden Hauptfahrbahnen gegolten, falsch.

Rechtslage bei einseitiger Beschilderung

Verkehrszeichen stehen als Schilder regelmäßig rechts (§ 39 Abs. 2 Satz 3 StVO). Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht (§ 39 Abs. 2 Satz 4 StVO). Eine Vorschrift für beidseitige Beschilderung auf Autobahnen gibt es nicht. Sie sollen lediglich der besseren Erkennbarkeit wegen beidseitig aufgestellt werden.

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Richtlinien zu befolgen. Problematisch ist, dass diese  relativ offen gefasst sind.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 21 Jahren im Fahrerlaubnisrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisiert. Er hat viele Geschwindigkeitsverstöße in Verhandlungen vor dem Amtsgerichten zur Einstellung gebracht. In einem Fall konnte ein Bußgeld unter die Punktgrenze reduziert werden, da der Meßbeamte bei der Befragung einräumte, dass das Verkehrszeichen (Klappschild) defekt war.

Foto(s): Fotolia_102268944_M.jpg

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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