Testament ändern oder widerrufen – Worauf zu achten ist.

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Ein Erblasser kann ein Testament jederzeit und ohne besonderen Grund ändern oder aufheben bzw. widerrufen. Dies muss allerdings eindeutig geschehen. Der Widerruf erfolgt entweder durch ein Widerrufstestament, die Vernichtung oder die Veränderung des Testaments oder die Rücknahme aus der besonderen amtlichen Verwahrung bei einem notariellen Testament. Der Widerruf ist auch möglich durch die Errichtung eines späteren Testaments, welches den vorherigen Verfügungen widerspricht.

Zu beachten ist, dass der Wille zur Änderung oder zum Widerruf deutlich zum Ausdruck kommen muss und klar erkennbar ist, dass der Verfasser des Widerrufs/der Änderung der Erblasser ist. Klar zum Ausdruck kommt der Widerrufswille z. B., wenn das Testament vernichtet wird oder das Testament durchgestrichen wird und vom Erblasser mit dem Vermerk „ungültig“ versehen sowie mit Datum und Unterschrift versehen wird.

Wenn Sie ein neues Testament verfassen, schreiben Sie: „Ich widerrufe alle bisherigen Verfügungen von Todes wegen“. Damit heben Sie eindeutig alle bisherigen Verfügungen auf.

Nicht ausreichend ist es z. B., wenn nur die Kopie eines Testamentes durchgestrichen wird. Das OLG Stuttgart hatte folgenden Fall zu entscheiden: Die Erblasserin hatte in einem handschriftlichen Testament eine ihrer beiden Töchter zur Vollerbin ein, während die andere Tochter nur den Pflichtteil erhalten sollte. Im Zuge einer heftigen Diskussion innerhalb der Familie wurde auf einer Kopie der Testamentswortlaut durchgestrichen. Von wem, ließ sich im Nachhinein nicht mehr nachvollziehen.

Nach Ansicht des Gerichts bleibt das Testament wirksam. Vernichtet oder verändert der Erblasser von mehreren Testamentsurschriften nur eine, besteht keine Vermutung, dass das Testament aufgehoben werden sollte. Dies gelte erst recht, wenn es sich bei dem veränderten Exemplar um eine Kopie handelt.

Deshalb mein Rat: 

Suchen Sie sich sowohl bei der Erstellung eines Testaments als auch bei der Änderung eine professionelle Beratung, die für Rechtssicherheit sorgt, denn es geht um Ihren letzten Willen.

Gerne unterstütze ich Sie und freue mich auf Ihren Anruf für eine Terminvereinbarung! 

 


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