Testament nach deutschem Erbrecht in Spanien – Gran Canaria

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Testament nach deutschem Erbrecht

Gran Canaria, aktuell 2020

RA D. Luickhardt, Rechtsanwalt mit Doppelzulassung in Deutschland und Spanien, steht Ihnen für die Beratung im deutschen und spanischen Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht zur Verfügung und erstellt Ihr zweisprachiges Testament auf Deutsch und Spanisch auf Gran Canaria.

Seit dem Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung am 17.08.2015 sind einige Jahre vergangen und der große Vorteil, dass europaweit Testamente wirksam erstellt werden können, wird noch nicht ausreichend genutzt, um Kosten und Zeit zu sparen.

Beispiel

Herr Meyer ist deutscher Staatsbürger und hat eine Ferienimmobilie auf Gran Canaria und lebt dauerhaft in Hannover. Er setzt seinen Sohn, der in Deutschland lebt, als Alleinerben ein.

Empfehlung

Er kann in Gran Canaria ein Testament für Deutschland und Spanien nach deutschem Erbrecht erstellen. Es ist Art. 22 der Europäischen Erbrechtsverordnung anzuwenden, der die Rechtswahl erlaubt.

Vorteil

Nach seinem Tod muss der Sohn kein kostenintensives europäisches Nachlasszeugnis oder Erbschein mit Apostille in Deutschland beantragen. Bei den überlasteten deutschen Nachlassgerichten kann er 6 Monate und länger auf diese Bescheinigung warten.

Er kann mit dem spanischen Testament nach deutschem Erbrecht nach 15 Werktagen nach dem Tod das Testament aus der notariellen Verwahrung holen und sofort die Ferienimmobilie auf sich umschreiben. Der Umschreibungsprozess mit Grundbuchumschreibung dauert ca. 6 Wochen.

Ein Testament kostet Herr Meyer auf Gran Canaria unabhängig vom Immobilienwert ca. 620 EUR, während dessen ein Testament in Deutschland nach dem Reinvermögen berechnet wird und zudem bei einer Rechtswahl mit Auslandsbezug noch 30 % Aufschlag von den deutschen Notaren berechnet wird.

Bei einem Testament mit einem Reinvermögen von 500.000 EUR fallen deutsche Notargebühren von 1.450 EUR an + 30 % von dieser Gebühr wegen des Auslandsbezugs, zzgl. 19 % MwSt.

Kommt es dann zum Todesfall, muss der Sohn in Deutschland das europäische Nachlasszeugnis oder einen Erbschein mit Apostille beantragen, was nochmals zu Kosten von 1.870 EUR zzgl. MwSt. führen würde.

Argumente für ein Testament auf Gran Canaria

Notarielle Verwahrung des Testaments mit dem Vorteil, dass das Testament nach dem Tod zur Anwendung kommt.

Das Testament wird von RA D. Luickhardt mit besonderer Fachkenntnis im deutschen und spanischen Erbrecht erstellt. Dasselbe gilt auch bei der Anwendung von Schweizer und österreichischem Erbrecht.

Es findet eine Prüfung der Geschäftsfähigkeit des Testamentserstellers durch den Notar statt, sodass das Testament nicht später wegen Demenzvorwurf o. a. von den Erben oder Pflichtteilsberechtigten angefochten werden kann.

Bei Eintritt des Todesfalls erfolgt die Abwicklung der Erbschaft auf Gran Canaria durch RA D. Luickhardt und sein Legalium Team, ohne dass die Anwesenheit des Erben erforderlich ist.

Bei Patchworkfamilien mit Kindern aus verschiedenen Ehen und Vermögensgütern im Todesfalle in Deutschland und Spanien bietet sich Herr RA D. Luickhardt als Testamentsvollstrecker für internationale Erbrechtsfälle an, sodass nach dem Tod eine „streitlose“ Aufteilung der Erbschaft unter den Erben, Vermächtnisnehmern und Bezahlung aller Schulden, Beerdigungskosten und rechtskonformer Abwicklung der Erbschaftsteuerformalitäten auf Gran Canaria, Spanien und in Deutschland stattfinden kann.

Nutzen Sie unseren Legalium Service auf Gran Canaria und Teneriffa:

  • Testamentserstellung auf Deutsch
  • Erbschaftsabwicklung
  • Erbschaftsteuerabwicklung Gran Canaria, Deutschland
  • Testamentsvollstreckung
  • Vertretung bei Gerichten in Spanien, Gran Canaria und Deutschland bei Erbstreitigkeiten oder gerichtlichen Erbauseinandersetzungsklagen

Wir bieten kostengünstige und zeitsparende Nachlassplanung in Spanien.


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