Teurer „Sparclub“ und Abo der Intercash Club Ltd. (powerkredite.com) Mahnung der Culpa Inkasso

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Vorsicht vor teurer Mitgliedschaft für Kredite/Kreditkarten von der Firma Intercash Club Ltd. (powerkredite.com) und Inkassokosten der Culpa Inkasso GmbH.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Welche Masche steckt dahinter?

Die Firma Intercash Club Ltd. aus England betreibt u.a. die website powerkredite.com, welche mit Krediten bis zu 7.500,- Euro und Goldenen MasterCards ohne „Schufa-Ärger“ wirbt.

Zur Anmeldung ist zunächst nur die Angabe des Namens und der E-Mail-Adresse erforderlich. Kosten werden hier nicht angezeigt. 

Um den Druck zum schnellen Abschluss eines Vertrages zu erhöhen, läuft auf der Website ein Countdown der noch vorhandenen Kreditkarten/Verträge in markanten roten Zahlen schnell ab: „Jetzt sichern – nur noch (...) Stück verfügbar.“

Vielen Nutzern ist nicht bewusst, dass es sich hier um ein Abo bzw. Mitgliedschaft in einem „Sparclub“ handelt. 

Erst ein genauer Blick in die AGB offenbart die Folgekosten:

„Nach Zahlung der Aufnahmegebühr und Jahresgebühr für das erste Jahr SparClub-Mitgliedschaft erhalten Sie Zugang zu der CashClub Vorteilswelt.“

Dabei tritt die Firma als Vermittler von Kreditkarten auf und verlangt Mitgliedschaftsbeiträge für die Vermittlung von Krediten/Kreditkarten von Partnerfirmen, für welche wiederum zusätzliche Gebühren anfallen. 

Zu einem Kündigungsrecht und den Kündigungsbedingungen schweigen die AGB hingegen.

Werden die geforderten Mitgliedschaftsbeiträge und Kreditkartenkosten (z. B. i. H. v. 109,88 Euro) nicht gezahlt, wird die Forderung mit Hilfe der Firma Culpa Inkasso GmbH eingetrieben, wodurch noch weitere Mahnkosten hinzukommen. 

Bei ausbleibender Zahlung wird damit gedroht „sofort gerichtliche Schritte“ einzuleiten. 

Unser Rat an Betroffene

Lassen Sie einen Widerruf/Anfechtung des Vertrages und eine Rückbuchung der gezahlten Beträge anwaltlich prüfen.

Die Wirksamkeit der AGB und einzelner Klauseln ist hier genau zu prüfen. So bestehen durchaus gute Chancen, den Vertragsschluss rückgängig zu machen und die Forderung der Firma zurückzuweisen. 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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