Teurer Telefonsex? Inova Inkasso Bestcom Comera Inkassoservice Payservice Delta Vetor (Tschechien) etc fordern Geld

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Betroffene berichten uns, dass Sie von Inova Inkasso, Paycom, Bestcom, Payservice, Delta, Eustar und Inkassoservice Vetor – allesamt Inkassounternehmen aus Tschechien – Zahlungsaufforderungen für (angeblichen) Telefonsex erhalten hätten.

Was steckt dahinter?

Betroffene erhalten Rechnungen von den oben genannten Inkassounternehmen aus Tschechien für (angeblichen) Telefonsex. Mit der Aufforderung wie „Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung“ oder „Aufforderung zur unverzüglichen Zahlung“ werden Gebühren über mindestens 270,- Euro gefordert. Überweisungen sollen auf ein tschechisches Konto erfolgen. 

Betroffene berichten uns, keine entsprechenden Erotikdienstleistungen in Anspruch genommen zu haben bzw. nach einem kurzen Anwählen der Nummer, direkt aufgelegt zu haben, ohne dass es zu einem Gespräch gekommen sei. 

Zahlen Sie die Forderung nicht ungeprüft!

Das Unternehmen hat zunächst die behauptete Inanspruchnahme von Telefonsex nachzuweisen. Selbst wenn tatsächlich telefoniert worden ist, so ist die Forderung oftmals unberechtigt. So fehlt häufig ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots. 

Wenn Sie nie eine derartige Hotline in Anspruch genommen haben, so bleibt weiter zu prüfen, wie die Inkassounternehmen überhaupt an Ihre Adressdaten gekommen sind. Hier könnte Ihnen in Zukunft ein Unterlassungsanspruch zustehen. Auch ist ein datenschutzrechtlicher Anspruch Ihrerseits zu prüfen.

Zahlen Sie die Forderung somit auf keinen Fall ungeprüft, da eine Rückforderung schwierig bis unmöglich sein dürfte. Hier dürfte anwaltlicher Rat hilfreich sein.

Update 09.04.2020:

Nunmehr liegen uns auch entsprechende Fälle von den Firmen:

  • Madaco
  • Pro Bi Re
  • Favora
  • Kawora
  • Werso
  • Armex

vor.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch:

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand April 2020



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