Teures Anzeigen Fax-Angebot der Media Marketing LTD: Vertrag Bürger-Info-Programm - wie reagieren?!

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Bereits mehrere Madnanten haben uns ein Fax von der Media Marketing Ltd. vorgelegt: Gegenstand war ein Angebot für eine Werbeanzeige in einem „Bürger-Info“ erhalten hätten und sich nun horrenden Rechnungen ausgesetzt sehen. 

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr. 


Zum Hintergrund

Betroffene erhalten per Fax von der Media Marketing Ltd. aus London (Director = Peter Palko) ein Angebot zur kostenpflichtigen Veröffentlichung einer Werbeanzeige in einem „Bürger-Info“.

Die Kosten sind dabei enorm:

·Anzeigenpreis: 798,00 EUR

·Satzpauschale: 129,00 EUR

·Farbpauschale: 149,00 EUR

·Versandpauschale: 29,00 EUR

·Mehrwertsteuer 20%: 221,00 EUR

Dies führt zu einer Gesamtrechnungssumme i.H.v. 1.326,- Euro.


Betroffene berichten uns, dass Ihnen diese hohe Kosten nicht bewusst gewesen seien und insbesondere hätten sie kein „Ergebnis“ der tatsächlichen Anzeige erhalten. So sei Ihnen nicht bekannt, wo diese „Bürger-Info“ verteilt wird bzw. erhältlich ist und ob diese Zeitschrift/Information überhaupt existiert. 

Es handelt sich laut Rechnung um eine Werbeanzeige in einer Druckzeitschrift namens „Bürger-Info-Programm“, Serie MM/9-3/420. Ob dieser „Bürger-Info“ tatsächlich existiert ist uns nicht bekannt. Wir konnten bei Recherchen kein derartiges Druckerzeugnis finden.

Auch auf der eigenen Homepage der Media Marketing LTD. lassen sich dazu keine weiteren Informationen finden. 

Hier sucht man zudem vergeblich nach einem Impressum und einer Telefonnummer. Zudem offenbart sich durch eine Weiterleitung ein Zusammenhang/Zusammenarbeit mit der Consultix aus Australien. Die Authentizität des Angebots bleibt hier fraglich. 

Zudem berichten uns Einzelne, dass sie selbst nach Zahlung der ersten Rechnung, weitere Rechnungen erhalten hätten.


Unser Rat

Zahlen Sie die Rechnung nicht ungeprüft, da es schwierig sein wird, einmal gezahlte Beträge zurückzufordern. 

Sie sollten die Forderung anwaltlich prüfen lassen. Hier bleibt zu prüfen, ob es zu einem wirksamen Vertragsschluss gekommen ist und ob tatsächlich einen Gegenleistung (Werbeanzeige in dem besagten Medium) erfolgt ist. 


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrers Falls vor. 


Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch:

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: Juli 2020


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