„The Lord of the Rings: Gollum” Abmahnung der DAEDALIC Entertainment GmbH durch die NIMROD Rechtsanwälte

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„The Lord of the Rings: Gollum” Abmahnung der DAEDALIC Entertainment GmbH durch die NIMROD Rechtsanwälte

Uns lagen in jüngster Vergangenheit eine Vielzahl an Abmahnungen der DAEDALIC Entertainment GmbH durch die NIMROD Rechtsanwälte vor, so kürzlich auch eine, in der eine angebliche Urheberrechtsverletzung durch das Herunterladen des Spieles „The Lord of the Rings: Gollum“ der DAEDALIC Entertainment GmbH zum Vorwurf gemacht wird. Es wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und eine beträchtliche Summe an Schadensersatz zu zahlen.

Haben Sie eine derartige Abmahnung der NIMROD Rechtsanwälte erhalten? Im Folgenden klären wir Sie über alles auf, was Sie nun unbedingt wissen müssen:


Wie werden die Ansprüche der DAEDALIC Entertainment GmbH geltend gemacht?

Die DAEDALIC Entertainment GmbH beauftragt die NIMROD Rechtsanwälte regelmäßig mit urheberrechtlichen Angelegenheiten rund um das Thema „Filesharing“. Da beweissicher festgestellt worden sei, dass das streitgegenständliche Spiel von der IP-Adresse des Abgemahnten hoch- und heruntergeladen wurde, werden die Abmahnungen ausgesprochen. Das Herunterladen des Spieles „The Lord of the Rings: Gollum“ hätte die DAEDALIC Entertainment GmbH angeblich in ihren Rechten aus § 16 und 19a UrhG verletzt, woraus Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung von Rechtsanwaltskosten resultieren würden.

Der Schadensersatz sei nach den Grundsätzen der sogenannten Lizenzanalogie zu bemessen und es sei ein Lizenzschaden von 2.500 € denkbar – so zumindest laut den NIMROD Rechtsanwälten. Ebenfalls seien die Rechtsanwaltskosten, die durch das Tätigwerden der NIMROD Rechtsanwälte entstanden seien, zu erstatten, welche nach einem Gegenstandswert von nicht unter 30.000 € bemessen werden. So müssten bereits nur an Rechtsanwaltskosten ganze 1.261,50 € an die DAEDALIC Entertainment GmbH erstattet werden.

Schlussendlich wird jedoch zur Abgeltung sämtlicher aufgeführten Ansprüche ein Vergleichsvertrag angeboten: Mit Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines Pauschalbetrages, welcher sich immer noch im höheren dreistelligen Bereich befindet, sei die Angelegenheit vollumfänglich erledigt.


Sollte das Vergleichsangebot der NIMROD Rechtsanwälte angenommen werden?

Die Annahme von durch die Gegenseite angebotenen Vergleichen ist unter keinen Umständen ratsam, ohne die Abmahnung, die abzugebende Unterlassungserklärung und die Höhe des Vergleichsbetrages vorab anwaltlich geprüft zu haben. Es mag zwar verlockend wirken, die Angelegenheit ohne weiteren Aufwand abzuschließen, insbesondere, nachdem vorher deutlich höhere Beträge in den Raum geworfen worden, hier ist aber dringend Achtung geboten: Nach fachlicher Prüfung muss bei derartigen urheberrechtlichen Abmahnungen nicht selten festgestellt werden, dass die Ansprüche nicht oder oftmals nicht in dem Umfang bestehen, in dem sie versucht werden, geltend zu machen. So verpflichten sich Viele vorschnell zu viel zu weit gegriffenen Unterlassungsverträgen und zahlen überhöht angesetzten Schadensersatz, obwohl es hierzu keine rechtliche Grundlage gibt. Unterschreiben Sie daher keine Vergleichsangebote der NIMROD Rechtsanwälte voreilig.


Sind die Ansprüche der DAEDALIC Entertainment GmbH berechtigt? So ist die Rechtslage:

Grundsätzlich gilt, dass durchaus Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen nach § 16 und § 19a UrhG entstehen können. Denkbar sind hier tatsächlich Ansprüche nach §§ 97 ff. UrhG, also der Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und den Ersatz von Rechtsanwaltskosten.

Ob und wie genau sich dies in Ihrem Fall verhält, muss individuell geprüft werden. Dabei prüft ein im Urheberrecht erfahrener Rechtsanwalt zunächst die Zulässigkeit der Abmahnung dem Grunde nach und befasst sich anschließend intensiv mit der Höhe der Forderung auf Grundlage des geltenden Rechts und aktueller Rechtsprechung.


Haben Sie eine Abmahnung der NIMROD Rechtsanwälte erhalten?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der NIMROD Rechtsanwälte wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung aufgrund des Herunterladens von „The Lord of the Rings: Gollum“ oder ähnlichen Titeln erhalten haben, dann zögern Sie nicht davor, noch heute Kontakt zu einem sachkundigen Rechtsanwalt aufzunehmen, welcher sich der Sache annimmt. Achten Sie hierbei unbedingt auf die laufenden Fristen! Ein erfahrener Rechtsanwalt prüft nicht nur die Abmahnung, sondern nimmt Ihnen auch sämtliche Korrespondenz mit der Gegenseite ab, sodass die Angelegenheit für Sie möglichst unbürokratisch und zeitsparend abgewickelt werden kann und Sie sich auf andere Dinge konzentrieren können.


Kontaktieren Sie uns noch heute: Wir helfen auch bei knappen Fristablauf!

Rechtsanwalt Oliver Eiben aus der Kanzlei Rieck & Partner aus Hamburg kennt sich bestens mit dem Urheberrecht aus und hat bereits deutschlandweit Mandanten bei Abmahnungen der DAEDALIC Entertainment GmbH vertreten. Dabei konnte er einen wertvollen Erfahrungsschatz im Umgang mit Abmahnung der NIMROD Rechtsanwälten sammeln. Gerne hilft er auch Ihnen in Angelegenheiten gegen die DAEDALIC Entertainment GmbH. Nehmen Sie hierzu per E-Mail (info@rieck-partner.de), telefonisch (+49 (0) 40 411 67 62-5) oder direkt hier über anwalt.de Kontakt mit ihm auf. Wir freuen uns darauf, Sie unterstützen zu können!

Foto(s): Oliver Eiben


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