The Social Chain AG: Anleihegläubiger werden nun tätig werden müssen

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The Social Chain AG ist, nicht zuletzt aufgrund der Beteiligungen von zwei prominenten „Löwen“ – aus der gleichnamigen TV-Show „Höhle der Löwen“ – bekannt. In den Fokus der Berichterstattung ist sie aber wohl (mit) aus anderen Gründen gelangt.

Nach dem Börsengang (IPO) wurde die Aktie von Beobachtern als mögliche „Volksaktie“ gehandelt. Doch dann kam es anders als sich die Investoren, Aktionäre und Anleihegläubiger dachten.

Die Rüge der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) und zuletzt die Niederlegung der Aufsichtsratsmandate halten die Gesellschaft in den Schlagzeilen.

I. Einschneidende Nachrichten

  • Am 12.07.2023 spricht die BaFin spricht eine Rüge aus.

Mit über 1.200 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 300 Mio. € (im Geschäftsjahr 2021) sprach die BaFin am 12.07.2023 eine Rüge gegen das Unternehmen aus. Auf der Seite der BaFin heißt es: „Die Finanzaufsicht (BaFin) hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der offengelegte Konzernabschluss der in Berlin ansässigen The Social Chain AG zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2021 fehlerhaft ist.“ (BaFin - Bilanzkontrolle - The Social Chain AG: Fehlerbekanntmachung für den offengelegten …).

  • Am 17.10.2023 um 21:49 Uhr wurde eine Insiderveröffentlichung mit der Überschrift „The Social Chain AG: Alle drei Mitglieder des Aufsichtsrats legen ihr Amt mit sofortiger Wirkung nieder.“ veröffentlicht. (News Detail - The Social Chain AG (eqs.com)

II. Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

Die in 2014 gegründete Gesellschaft ist insolvent. Mit Beschluss vom 01.10.2023 wurde über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet. In dem inzwischen veröffentlichen Beschluss heißt es: „Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2023 um 9.00 Uhr eröffnet.“. Weiter heißt es: „Es wird die Eigenverwaltung angeordnet.“.

Anders als im sogenannten Regelinsolvenzverfahren bleibt die Geschäftsführung weiterhin „am Ruder“ und wird unter anderem vom Sachwalter überwacht.

III. Die wichtigsten Termine im Überblick 

Im Nachfolgenden werden die wesentlichen Termine im Überblick dargestellt:

  • Am 08.11.2023 um 11:30 Uhr wird der Berichtstermin beim Amtsgericht Charlottenburg stattfinden.
  • Der Prüftermin, also der Termin, in welchem die von den Gläubigern angemeldeten Forderungen geprüft und ggf. zur Tabelle festgestellt werden, wurde auf den 17.01.2024 um 11:10 Uhr, ebenfalls im Amtsgericht Charlottenburg, anberaumt.

Einen Termin für die vom Insolvenzgericht anzuberaumende Anleihegläubigerversammlung nach § 19 Abs. 2 SchVG in Verbindung mit der InsO wurde bislang nicht veröffentlicht.

IV. Anleihegläubigerversammlung

Eine vom Insolvenzgericht einzuberufende Anleihegläubigerversammlung nach § 19 Abs. 2 SchVG i.V.m. der Insolvenzordnung wurde bislang nicht anberaumt. Das Insolvenzgericht ist nach den vorstehenden Vorschriften verpflichtet, den Gläubigern der hier begebenen Wandelschuldverschreibung die Möglichkeit zu geben, einen gemeinsamen Vertreter zu wählen.

Ob und gegebenenfalls wer zum gemeinsamen Vertreter bestellt wird, entscheiden allein die Anleihegläubiger. Mit einer Einberufung dieser gesondert stattzufindenden Versammlung ist zeitnah zu rechnen.

Jedoch ist nicht damit zu rechnen, dass diese Versammlung vor dem am 08.11.2023 stattfinden Berichtstermin einberufen wird. Bereits im Berichtstermin werden wesentliche Weichen für das Insolvenzverfahren gestellt, sodass die Anleihegläubiger bereits jetzt tätig werden müssen.

V. Bündelung der Interessen

Die erfolgreiche Sanierung sowie Restrukturierung eines Unternehmens – aber auch einer Anleihe, wie im vorliegenden Fall – hängt von einer breiten Zustimmung der Gläubiger ab. Vor diesem Hintergrund sollten die Anleihegläubiger jetzt ihre Interessen bündeln.

Anleihegläubiger, die sich bei uns registrieren, werden unaufgefordert über die weitere Entwicklung informiert; darüber hinaus ermöglichen wir (soweit dies gewünscht ist) auch den Austausch unter den Anleihegläubigern und damit eine Meinungsbildung dieser untereinander.

VI. Kosten

Sowohl die Registrierung als auch die Bündelung der Interessen sind bei uns kostenlos. Die Kosten des gemeinsamen Vertreters werden, sofern keine gesonderte Vereinbarung im Insolvenzverfahren mit dem Insolvenzverwalter/Sachwalter und der eigenverwalteten Schuldnerin getroffen werden kann, regelmäßig aus der an die Anleihegläubiger fließenden Insolvenzquote gezahlt.

VII. Zur Person

Seit über 15 Jahren vertrete ich, Rechtsanwalt Sascha Borowski, als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie geprüfter ESUG-Berater (DIAI) und Partner der Wirtschaftskanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, erfolgreich Investoren sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen innerhalb und außerhalb des Insolvenzverfahrens.

In zahlreichen Verfahren wurde ich zum gemeinsamen Vertreter gewählt, so. u. a. im Fall der mybet SE, der blueplanet Investments AG. Im Fall der mybet SE konnten wir – auch in der Insolvenz – eine Befriedigung der Anleihegläubiger von über 80 % erreichen.

Zudem vertrete ich regelmäßig die Interessen der Gläubiger in Gläubigerausschüssen (bspw. in den Verfahren German Pellets GmbH, KGT Agrar SE, ADCADA GmbH sowie in einer Vielzahl von Industrieinsolvenzen).

Wir wurden mehrfach zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Darüber hinaus habe ich vermehrt Fachvorträge zum Schuldverschreibungsgesetz, zu den Rechten von Anleihegläubigern sowie zur Durchsetzung ihrer Rechte gehalten und publiziere laufend zu diesen Themen, u. a. in Fachzeitschriften. Seit Ende letzten Jahres gehöre ich der Schriftleitung der im dfv erscheinenden Fachzeitschrift „Der SanierungsBerater“ an.

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte zählt zu den führenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde mehrfach ausgezeichnet, u. a. vom Handelsblatt mit den Qualitätssiegeln „Deutschlands Beste Anwälte im Kapitalmarktrecht“ und „Deutschlands Beste Anwälte im Bank- und Finanzrecht“ sowie vom FOCUS als TOP-Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung.


Setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung:

per E‑Mail: borowski@bbr-law.de

per Telefon: +49 (0)211- 828977 200

oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf,

Besuchen Sie uns unter: https://www.buchalik-broemmekamp.de





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