ThomasLloyd: Anleger warten auf Börsengang der CT Infrastructure Holding Limited

  • 3 Minuten Lesezeit

"Wann kommt denn nun endlich der versprochene Börsengang?"

Diese und weitere Fragen stellen besorgte Anleger der CT Infrastructure Holding Limited aus England in den letzten Wochen immer wieder gegenüber Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann von der Kanzlei AdvoAdvice in Berlin. Die Ratsuchenden hatten auf einen Börsengang im Jahr 2021 gehofft und fragen sich nun, ob es im Jahr 2022 etwas werden wird.

Umwandlung von Anlagegesellschaften vor dem Brexit

Im Februar 2019 erhielten viele Anleger der Thomas Lloyd Investments GmbH (Wien) und er DKM Global Opportunities Fond 01 GmbH eine Mitteilung, dass die jeweilige Anlagegesellschaft auf die in England befindliche Vorratsgesellschaft CT Infrastructure Limited (kurz CTI) verschmolzen worden sei. 

Die Anleger seien hierdurch zu Aktionären der CTI geworden. Ratenzahlungen wurden seither nicht mehr von den Anlegern eingezogen. Anlegern die bereits gekündigt hatten, bot die CTI an, die Kündigung zurückzunehmen. Auszahlungen an Anleger, die bereits Ihre Genussrechtsbeteiligung bzw. atypisch stille Beteiligung gekündigt hatten, erfolgten nicht.

Ankündigung eines Börsengangs

Die CTI kündigte allerdings einen Börsengang in England nach dem Brexit an, mit der Aussicht, dass es sich bei London um einen aufstrebenden Börsenplatz handeln würde. 

Erfolgen sollte der Brexit im Zeitraum 2021/2022. Das schien im Februar 2019 noch lange hin zu sein, müsste mittlerweile aber irgendwie Formen annehmen, um nunmehr drei Jahre nach Ankündigung auch Realität zu werden. 

Bislang kein Börsengang in Sicht

Für die Anleger ist bisher kein Börsengang in Sicht. Auch die CTI selbst gibt keine näheren Informationen hierzu. In einem Prozess, den die Kanzlei AdvoAdvice im Jahr 2021 vor dem OLG Bremen für eine Anlegerin gegen die CTI führte, wurde von Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann an den Prozessbevollmächtigen der CTI zudem die Frage nach dem geplanten Börsengang gestellt. Eine konkrete Antwort hierzu erhielt Dr. Tintemann nicht.

Betroffene Anleger, die nun seit drei Jahren ausharren und auf den Börsengang warten, fragen sich nun, ob dieser wohl noch kommen wird. Die Nerven liegen blank und die Geduld der einzelnen Anleger ist nun langsam am Ende. Diese überlegen, ob sie nunmehr auch eine Klage gegen die CT Infrastructure Holding Limited einreichen sollen und ob dies nach dem Brexit überhaupt nicht möglich ist. 

Viele Anleger klagten bereits erfolgreich

Die Kanzlei AdvoAdvice hat bereits seit Februar 2019 mehr als 300 Anleger beraten und Ansprüche für diese außergerichtlich geltend gemacht. zudem wurden bereits mehr als 180 Klagen eingereicht. 

In 28 Verfahren haben Berufsgericht den Anlegern, die von AdvoAdvice vertreten wurden, bereits Zahlungsansprüche gegen die CTI zugesprochen. 

Nach erstinstanzlichen Verfahren konnten bisher mehr als 1,2 Millionen Euro für die Anleger gesichert und mehr als 190.000 Euro an diese zur Auszahlung gebracht werden. 

Auch nach dem Brexit sind noch Klagen in Deutschland möglich. Dies hat bereits das LG Offenburg mehrfach in Urteilen bestätigt. Auch das Landgericht Bochum erteilte einen entsprechenden richterlichen Hinweis, ebenso wie das Amtsgericht Potsdam und das Amtsgericht Celle. 

Was die Kanzlei AdvoAdvice betroffenen Anlegern rät

Da weiterhin völlig unklar ist, ob in der nahen Zukunft ein Börsengang erfolgen wird, rät die Kanzlei AdvoAdvice betroffenen Anlegern, noch in diesem Jahr Klage gegen die CT Infrastructure Holding Limited auf Rückzahlung nach Kündigung der Anlage oder auf Schadensersatz zu erheben. 

Da die meisten Anleger von der Umwandlung der Anlage in Aktien und der Verschmelzung ihrer Anlagegesellschaft auf die CT Infrastructure Holding Limited wissen, sollte auch aus Gründen der Verjährungsunterbrechung noch in diesem Jahr eine Klage eingereicht werden. 

Lassen Sie sich daher von Dr. Sven Tintemann und seinem Team im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten und den Kosten einer Klageverfahren beraten. 

Sie erreichen die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter 030 921 000 40 oder unter info@advoadvice.de. 

Foto(s): https://pixabay.com/de/illustrations/abgesagt-coronavirus-symbol-corona-5077229/

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann

Beiträge zum Thema