ThomasLloyd Cleantech Fonds - Anleger sollten handeln!

  • 2 Minuten Lesezeit

ThomasLloyd-Anleger: Jetzt rechtliche Schritte prüfen lassen!

Anleger der ThomasLloyd Cleantech Fonds in der Krise – Ausschüttungen gestoppt, Mahnbescheide erlassen

Anleger der ThomasLloyd Cleantech Fonds stehen derzeit vor erheblichen finanziellen Unsicherheiten. Viele Investoren warten weiterhin vergeblich auf Ausschüttungen oder die versprochene Rückzahlung ihrer Einlagen. Gleichzeitig erhalten immer mehr Anleger Mahnbescheide, in denen die Fondsgesellschaften ausstehende Einlagen fordern.

Was sollten betroffene Anleger tun?

Wenn Sie eine Mahnung oder einen Mahnbescheid erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  • Mahnbescheid nicht ignorieren – Innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Andernfalls kann ein Vollstreckungsbescheid ergehen.

  • Vertragliche Grundlage prüfen – Ist die Forderung überhaupt berechtigt?

  • Widerruf oder Kündigungsmöglichkeiten klären – Ein Ausstieg kann möglich sein, insbesondere bei fehlerhafter Beratung!

  • Aufrechnung prüfen – Bestehen Gegenansprüche wegen fehlerhafter Beratung oder Schadensersatz?

  • Fehlende Jahresabschlüsse anmahnen – Viele Gesellschaften haben keine aktuellen Finanzberichte veröffentlicht.

  • Rechtliche Beratung einholen – Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Ihre Ansprüche durchsetzen.

Aktuelle Entwicklungen zu betroffenen Kapitalanlagen:

  • CT Infrastructure Holding Limited: Anleger wurden ohne vorherige Information in eine britische Gesellschaft überführt. Der geplante Börsengang blieb aus.

  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH: Ausschüttungen gestoppt, Rückzahlungen verweigert. Eine Verschmelzung mit einer niederländischen Gesellschaft könnte Klagen erschweren.

  • Cleantech Infrastruktur GmbH: Zinszahlungen eingestellt, Rückzahlungen verweigert.

  • Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH: Erste Anleger haben gerichtlich Recht bekommen, erste Zwangsvollstreckungen führten zu Rückzahlungen.

  • Zweite, Dritte und Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG: Seit 2020 keine Ausschüttungen mehr, versprochene Nachzahlungen blieben aus.

  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG: Nach Kündigung der Anleihen verweigert die Gesellschaft Rückzahlungen und verweist auf einen angeblichen Verkaufsprozess.

  • Vermögensverwaltung: Anleger sollten prüfen, ob ein Ausstieg aus der ThomasLloyd-Anlagestrategie Ertrag PLUS möglich ist.

Rechtliche Handlungsoptionen:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser rät betroffenen Anlegern, nicht weiter abzuwarten und umgehend ihre Rechte geltend zu machen. Wichtige Maßnahmen sind:

  • Widerruf: Falls fehlerhafte Widerrufsbelehrungen vorliegen, kann die Beteiligung rückabgewickelt werden.

  • Kündigung: Bei Falschberatung, wirtschaftlicher Notlage oder ausbleibenden Ausschüttungen kann eine außerordentliche Kündigung möglich sein.

  • Aufrechnung: Forderungen der Fondsgesellschaft können mit Schadensersatzansprüchen verrechnet werden.

  • Klage und Zwangsvollstreckung: Erste gerichtliche Verfahren haben bereits zu erfolgreichen Urteilen und Rückzahlungen geführt.

Jetzt handeln – Rechtsbeistand einholen!

Betroffene Anleger sollten sich schnellstmöglich rechtlich beraten lassen, um ihre Investitionen zu sichern. 

Die Kanzlei Eser Law bietet eine umfassende Prüfung der individuellen Ansprüche und unterstützt bei der Durchsetzung der Forderungen – außergerichtlich und gerichtlich.

Benötigte Unterlagen für die Bearbeitung:

  • Zeichnungsschein und Verträge – Alle relevanten Vertragsunterlagen zur Kapitalanlage.

  • Korrespondenz – Jeglicher Schriftverkehr mit der Anlagegesellschaft, Vermittlern oder Banken.

  • Zahlungsnachweise – Belege über geleistete Ein- und Auszahlungen.

  • Dokumentation zum Vermittler – Unterzeichnete Unterlagen, Beraterprotokolle, Werbematerialien.

  • Rechtsschutzversicherungspolice – Möglichst mit den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB).

  • Mahnbescheid – Falls bereits ein solcher zugestellt wurde.

Unsere Erfahrung – Ihr Vorteil:

Rechtsanwalt Eser ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über 20 Jahre Erfahrung in der Vertretung von Anlegern. Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht setzen wir uns seit mehr als 20 Jahren für geschädigte Kapitalanleger ein und vertreten sie gegenüber Anlagegesellschaften, Vermittlern, Beratern, Banken, Prospektverantwortlichen und Treuhändern.

📞 Kontakt:

Kanzlei Eser Law
Lange Straße 51, 70174 Stuttgart
Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
E-Mail: info@eser-law.de


Foto(s): RA Eser

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Kemal Eser

Beiträge zum Thema