Ticketing: Borussia Dortmund, ATGB-Abmahnung

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Wiederholt mahnt die Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA aktuell einen Fan ab, der Eintrittskarten für ein Heimspiel des Fußballvereins Borussia Dortmund weiterverkauft hat. Im Raum steht wieder der Vorwurf, dass der Fan mit dem Weiterverkauf gegen die ATGB (Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen) verstoßen habe.

Der Vorwurf an den Fan 

Für die Heimspiele des Vereins BV Borussia Dortmund 09 im Signal Iduna Park sei die Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA alleiniger Veranstalter. Der Erwerb von Eintrittskarten solle kontrolliert erfolgen, um z.B. ein geringes Preisniveau sicherzustellen und Fans mit Stadionverboten keine Möglichkeit zum Erwerb zu geben. Die ATGB sollen diesen Zweck sicherstellen. Der Abgemahnte habe im Rahmen eines privaten Verkaufs auf der Internetplattform Viagogo Tickets öffentlich angeboten und zu einem Preis, der den Originalpreis um 15 % übersteigt, weiterveräußert. Zudem habe er die ATGB des Vereins nicht angegeben. Darin liege ein Verstoß gegen die ATGB und mithin eine Vertragsverletzung.

Was sind die Forderungen? 

Der Unterlassungsanspruch der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA verpflichte den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Von der Kanzlei Becker, Haumann, Mankel, Gursky ist der zuständige Sachbearbeiter erneut Rechtsanwalt Ulf Haumann. Daneben müsse der Abgemahnte die Rechtsanwaltskosten tragen und einen pauschalen Schadensersatzbetrag i.H.v. 250 € zahlen. Jedoch behält sich die Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA die Verhängung einer Vertragsstrafe oder eines Stadionverbots vor, falls der Abgemahnte keine Erklärung abgeben sollte. Daneben könnte sie den Abgemahnten vom Ticketerwerb sperren oder die erzielten Mehrerlöse herausverlangen. Letztlich solle der Abgemahnte fernerhin Auskunft über die Art und Weise des Verkaufs erteilen.

Die Abmahnung regeln wir für Sie 

Bevor Sie die meist knappe Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verstreichen lassen, sollten Sie einen Fachanwalt konsultieren. Bewahren Sie Ruhe und suchen Sie keinen eigenständigen Kontakt zur Gegenseite auf. Ob eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann oder welche Rechte Sie haben, kann ein Fachanwalt am besten einschätzen. Im Wettbewerbs-, Urheber- und Medienrecht wirkt sich eine Spezialisierung und Erfahrung besonders positiv aus, da der stetige technische Fortschritt neue juristische Herausforderungen bringt. 

Unsere Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven bietet Ihnen Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht. In zahlreichen Fällen haben wir seit 2007 im gewerblichen Rechtsschutz (z.B. Markenrecht, Wettbewerbsrecht), Urheberrecht (z.B. Filesharing, Filme, Fotos) und Medienrecht (z.B. Internetrecht) spezialisierte Kenntnisse über die Materie, die gegnerischen Kanzleien und die abmahnenden Unternehmen erlangt. 

Hier sind unsere aktuellen Fälle http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle-meldungen/. Ihre Abmahnung beurteilen wir gerne im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung. Senden Sie uns die Abmahnung per E-Mail, Fax oder nutzen Sie das Direkthilfe-Formular, http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.

Aufgrund unserer Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen beraten wir Sie umgehend.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.



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