Tippfehler im eBay-Angebot: Verkäufer haften bei Kaufabbruch

  • 2 Minuten Lesezeit
Zwei Computer, aus denen Hände Ware und Kreditkarte austauschen

Sie kaufen gerne auf eBay ein? Dann sollten Sie wissen, dass es manchmal vorkommt, dass Verkäufer den Kauf grundlos abbrechen. Doch wussten Sie, dass Sie in solchen Fällen möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz haben? Dies hat kürzlich das Landgericht Köln mit Urteil vom 25.08.2023 (Az. 37 O 220/22) entschieden. 

Teurer Tippfehler: Sofa für nur 700 €

Das Landgericht Köln musste vor kurzem über einen solchen Fall entscheiden. Eine Verkäuferin bot ein Sofa für nur 700 Euro an, obwohl es eigentlich 7.000 Euro wert war. Der Käufer zahlte den im Angebot angegebenen Betrag, aber die Verkäuferin brach den Kauf plötzlich ab und erstattete dem Käufer das Geld. Sie behauptete zunächst, sie könne das Sofa nicht liefern, weil sie in den USA lebe. Nach einigen Monaten teilte sie dem verärgerten Käufer jedoch mit, sie habe sich beim Preis vertippt und wollte eigentlich 7.000 Euro dafür haben. Aus diesem Grund habe die Verkäuferin den Kauf daher abgebrochen auf der beliebten Verkaufsplattform.

Das Landgericht Köln entschied in diesem ungewöhnlichen Fall, dass die Verkäuferin dem Käufer 6.300 Euro Schadensersatz zahlen muss, weil sie den Kaufvertrag ungerechtfertigt aufgelöst hat.

Abbruch eines eBay-Kaufs nur im Ausnahmefall zulässig

Nutzer solcher Verkaufsplattformen wie eBay sollten wissen, dass Verkäufer nicht einfach aus jedem Grund den Kauf abbrechen dürfen. Nur unter bestimmten Umständen ist das erlaubt. Zum Beispiel, wenn der Artikel nicht mehr verfügbar oder beschädigt ist. Im Falle eines Tippfehlers sah das Gericht jedoch keinen ausreichenden Grund für einen Abbruch. 

Auch wenn die Verkäuferin behauptete, sie habe sich vertippt, konnte sie das Landgericht damit nicht überzeugen. Denn laut Gesetz muss eine Anfechtung wegen eines Irrtums sofort erfolgen, sobald man davon erfährt. Monatelanges Warten ist nicht erlaubt. Wer ein Verkaufsangebot veröffentlicht, sollte also stets sehr sorgfältig prüfen, ob alle Angaben - insbesondere der Verkaufspreis - korrekt angegeben worden sind. Stellt man einen Tippfehler fest, sollte die insoweit irrtümlich abgegebene Willenserklärung rechtswirksam angefochten werden. Im Zweifelsfall sollten Betroffene hierzu unverzüglich rechtliche Beratung nutzen, um keine Fehler zu machen und dem Käufer gegenüber für einen entstehenden Schaden zu haften. Wie der Fall am Landgericht Köln zeigt, kann dies unter Umständen sehr teuer werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Für weiterführende Fragen oder eine individuelle Beratung zu Ihrem speziellen Fall stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich unverbindlich, um Ihre rechtlichen Anliegen zu besprechen und eine maßgeschneiderte Lösung zu finden. Vertrauen Sie auf meine Expertise im Kaufrecht, um Ihnen in allen Belangen kompetent und zuverlässig zur Seite zu stehen.

Foto(s): Titelbild von Mediamodifier auf Pixabay

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Katja Werner

Beiträge zum Thema