TOP 100 Abmahnung durch die Rasch Rechtsanwälte für Universal Music GmbH

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Die Universal Music GmbH lässt durch die Rasch Rechtsanwälte aufgrund von Urheberrechtsverletzungen im Internet abmahnen. Als Ursache wird hierbei die illegale Verbreitung der Werke durch das Internet über sogenannte Tauschbörsen oder File-Sharing-Systeme genannt.

In einer aktuell vorgelegten Abmahnung wurden gleich 10 Lieder aus einem Chartcontainer mit 100 Musikstücken, hier der German Top 100 Single Charts abgemahnt. Im Einzelnen handelte es sich dabei um folgende Titel:

  • The Black Eyed Peas - The Time; Just can't get enough
  • Pietro Lombardi - Call my name
  • Jennifer Lopez - On the floor
  • Rihanna - S&M
  • Milow - You and me
  • Lady Gaga - Born this way
  • Bullmeister - Girls Beautiful
  • Emma6 - Paradiso
  • Sarah Engels - Call my Name

In dem Schreiben wird aufgefordert eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in einer kurzen Frist abzugeben und eine Geldsumme in Höhe von 1.200,00 € als Vergleichsbetrag zu entrichten.

Mein Rat bei Erhalt einer solchen Abmahnung besteht darin:

  • Lassen Sie ggf. überprüfen, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt
  • Nehmen Sie die Frist, die Ihnen zur Abgabe der Erklärung gegeben wurde unbedingt ernst. Sollte die Frist verstreichen, so kann es zu einem Eilverfahren kommen, in welchem die Ansprüche durchgesetzt werden könnten
  • Nicht aus der Angst heraus, die im Schreiben anliegende Unterlassungserklärung unterzeichnen und an die abmahnende Kanzlei zurücksenden. Denn darin sind oft belastende Bestimmungen, wie z.B. die Zahlung des Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200 €, enthalten, die Sie mit einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung ausschließen können. Weiterhin kann durch die Abgabe einer solchen Erklärung die Wiederholungsgefahr erneut aufgrund dieser Rechtsverletzung abgemahnt zu werden, vermieden werden.

Zur Formulierung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung brauchen Sie regelmäßig die Hilfe eines fachkompetenten Rechtsanwaltes. Gerade bei einer Abmahnung aufgrund einer Top 100 Liedgutsammlung, sollte Rechtsrat herangezogen werden, da hier, bei positiver Abgabe der vorgefertigten Erklärungen durch die abmahnenden Anwälte, sehr schnell weitere Abmahnungen durch andere Rechteinhaber folgen können.

Gern kann ich für Sie in einem persönlichen Gespräch die von Ihnen erhaltene Abmahnung auf ihre Rechtsmäßigkeit überprüfen und mit Ihnen daraufhin die weitere Vorgehensweise besprechen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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