Trade & Web Solutions Ltd Abmahnung durch JUS Direkt/Dr. Hauke Scheffler

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Der Vertreiber von Softwarelizenzen aus Berlin, Inhaber Markus Enrico Scherreik, mahnte vor Kurzem einen Mitbewerber ab. Gegenstand der Abmahnung war ein angebliches Angebot des Betroffenen über eine gebrauchte Softwarelizenz. Aus Sicht der Trade & Web Solutions Ltd. sei dieses Angebot ein wettbewerbswidriges Verhalten im geschäftlichen Verkehr. Der Kern des Vorwurfs betrifft die fehlende Angabe der Umsatzsteuer in dem Angebot. 

Was ist Inhalt der Abmahnung?

Gem. § 1 Abs. 1 Preisangabenverordnung (PangV) sei der Abgemahnte zur Angabe der Umsatzsteuer verpflichtet. Der Abgemahnte biete die gebrauchte Softwarelizenz gegenüber Verbrauchern in gewerbsmäßiger Weise an, sodass er die Preise einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile als Gesamtpreise anzugeben hat. Das habe der Abgemahnte in seinem Angebot nicht erfüllt. Aufgrund dieser vorgeworfenen Rechtsverletzung stünde der Trade & Web Solutions Ltd. gegen den Abgemahnten ein Unterlassungsanspruch zu.

Was fordert die Trade & Web Solutions Ltd.?

Der Abmahnende wird rechtlich von der JUS Direkt Rechtsanwaltskanzlei aus München vertreten. Der zuständige Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Informationstechnologierecht. Dieser fordert den Abgemahnten im Namen seiner Mandantschaft auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Darüber hinaus sei der Abgemahnte verpflichtet, die entstandenen Rechtsanwaltskosten der Trade & Web Solutions Ltd. zu zahlen. Diese beruhen laut Dr. Hauke Scheffler auf einem Streitwert i. H. v. 10.000 €.

Reaktion bei Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung enthält die Erklärung des Abgemahnten, sich zu verschiedenen Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen. Sie sollten diese Erklärung nicht ohne eine rechtliche Einschätzung eines Fachanwalts unterzeichnen. 

Daher bieten wir Ihnen als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Medienrecht im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung eine erste Einschätzung der Abmahnung. 

Aufgrund unserer Erfahrung können wir mit Ihnen zeitnah die rechtlichen Möglichkeiten durchgehen. Unsere kostenlose Ersteinschätzung erreichen Sie hier: http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/

Verhaltenstipps:

Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie folgende Grundregeln beachten:

  1. Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  2. keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  3. Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  4. Fachanwalt kontaktieren

Unsere Leistung für Sie:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. 

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung   der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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