Travel24.com AG: Abschlussprüfer kündigt Versagungsvermerke für Jahres- und Konzernabschluss an

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Die Travel24.com AG hat in einer am 14. Dezember 2015 veröffentlichen Ad-hoc-Mitteilung darüber informiert, dass der Abschlussprüfer, die BDO AG, sowohl dem Jahres- als auch dem Konzernabschluss den Bestätigungsvermerk versagen wird. Wie die Travel24.com AG weiter mitteilt, hat der Abschlussprüfer zur Begründung angeführt, dass auf der Grundlage der ihm bisher vorliegenden Unterlagen Nachweise und Beurteilungen wesentliche Prüfungshemmnisse vorlägen, die der Erteilung eines Bestätigungsvermerkes entgegenstünden. Auch wenn die Gesellschaft in der Ad-hoc-Mitteilung darauf hingewiesen hat, dass die Erteilung des Versagungsvermerkes die Durchführung einer Nachtragsprüfung nicht ausschließe, hatte die Ad-hoc-Mitteilung bereits Auswirkungen auf den Kurs der Anleihe (ISIN: DE000A1PGRG / WKN: A1PGRG).

Mit dieser Meldung der Travel24.com AG erreicht die Anleger der im September 2017 fällig werdenden Anleihe bereits die zweite beunruhigende Nachricht innerhalb von nur zwei Wochen.

So hatte die Travel24.com AG am 3. Dezember 2015, ebenfalls per Ad-hoc-Mitteilung, darüber informiert, dass der Aufsichtsratsvorsitzende angekündigt hat, sein Amt vorzeitig mit Wirkung zum 31. Dezember 2015 niederzulegen. Auch aufgrund dieser Mitteilung war der ohnehin schwache Kurs der Anleihe bereits zurückgegangen.

Zwar reichen aus Sicht von ARES Rechtsanwälte die beiden Vorfälle auch zusammen genommen nicht aus, um eine außerordentliche Kündigung der Anleihe durch den Gläubiger zu rechtfertigen. Dennoch sollten Inhaber der Anleihe nach Auffassung von ARES Rechtsanwälte die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte ist auf die Vertretung geschädigter Anleger im Bank- & Kapitalmarktrecht spezialisiert.

 



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