»Trunkenheit im Straßenverkehr – Fahrradfahren dennoch weiterhin gestattet«

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--> Unverzügliches Vorbringen eines MPU Gutachtens? was bedeutet das?

VG Hannover, Aktenzeichen: 9 A 3272/10 - Urteil vom 28.07.2011

Ein kurioses Urteil hat das Verwaltungsgericht Hannover im Jahr 2011 erlassen.

"Ein Fahrverbot mangels Fristsetzung für Vorlage eines medizinisch-psychologisches Gutachtens ist aus formalen Gründen rechtswidrig"

In der vorliegenden Konstellation hatte die Verwaltungsbehörde einen Verkehrsteilnehmer aufgefordert, nach mehrmaliger Auffälligkeit (mehrmals über 1,7 Promille BAK) eine MPU "unverzüglich" vorzulegen.

Der Betroffene legte die MPU jedoch nicht "unverzüglich" vor. Daraufhin untersagte die Verwaltungsbehörde dem Betroffenen, führerscheinfreie Fahrzeuge wie z.B. Fahrräder im Straßenverkehr zu führen.

Dagegen wandte sich der Betroffene erfolgreich an das VG Hannover, die Aufforderung ein MPU Gutachten "unverzüglich" vorzulegen sei zu unbestimmt, der Verwaltungsakt (Untersagung) war deshalb formell rechtswidrig.


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