Tun Sie DAS für eine hohe Abfindung (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Die ersten Abfindungsangebote sollte der Arbeitnehmer regelmäßig nicht annehmen. Auch sollte der Arbeitnehmer seine Abfindungsverhandlungen nicht selbst führen. Warum das so ist, und was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu raten ist, wenn sie eine hohe Abfindung wollen, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:


Gleich ob in einem Aufhebungsvertrag oder bei Abfindungsverhandlungen vor Gericht: Arbeitgeber, die einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin loswerden wollen, zahlen lieber eine Abfindung, als einen teuren Kündigungsschutzprozess beziehungsweise die Folgen eines Prozessverlusts zu riskieren. Dabei gehen sie meist rein wirtschaftlich vor. Mit den ersten Angeboten wollen sie ihre finanzielle Belastung immer möglichst gering halten. Erst wenn der Druck auf sie steigt, indem beispielsweise klar wird, dass sie den Kündigungsschutzprozess verlieren könnten, sind sie zur Zahlung höherer Beträge bereit.


Drei Umstände zwingen den Arbeitgeber regelmäßig zur hohen Abfindung. Erstens: Der Arbeitgeber will den Mitarbeiter unbedingt loswerden. Vor allem bei Aufhebungsverträgen darf man das nicht vergessen: Fordert der Arbeitnehmer dort zu viel, und der Arbeitgeber ist eigentlich zufrieden mit seiner Arbeit, kann das nach hinten losgehen und zum Abbruch der Verhandlungen durch den Arbeitgeber führen. Im Fall einer Kündigung geht man zwar davon aus, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht mehr will. Bloß kann es dort Ausnahmen geben, etwa bei einer betriebsbedingten Kündigung, wo der Arbeitgeber mit der Arbeit des Mitarbeiters nicht unzufrieden war.


Zudem hängt die Höhe der Abfindung vom Niveau des Kündigungsschutzes ab. Mit anderen Worten: Je stärker der Kündigungsschutz, weil etwa das Kündigungsschutzgesetz oder ein Sonderkündigungsrecht gilt, desto besser sind die Klagechancen des Arbeitnehmers, und desto mehr muss der Arbeitgeber anbieten, damit der Arbeitnehmer auf seine sichere Rechtsposition verzichtet. Hinzu kommt, drittens: Je teuer ein möglicher Prozessverlust für den Arbeitgeber werden könnte, etwa wegen langer Verfahrensdauer, desto größer regelmäßig seine Bereitschaft zur Zahlung einer höheren Abfindungssumme.


Ein erfahrener und spezialisierter Fachanwalt für Arbeitsrecht kann hier die bestmöglichen Ergebnisse für den Arbeitnehmer erreichen. Arbeitnehmer, die sich selbst vertreten, kennen sich im Kündigungsrecht regelmäßig nicht gut genug aus, um die Klageaussichten richtig einzuschätzen und ausreichend Druck auf den Arbeitgeber auszuüben.


Fachanwaltstipp für Arbeitnehmer: Rufen Sie nach einer Kündigung oder vor den Verhandlungen um eine Abfindung immer einen spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an und fragen Sie ihn um Rat. Auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und Sie die Kosten der Rechtsvertretung scheuen: Ein erfahrener Spezialist holt in den Verhandlungen oft deutlich mehr heraus, mitunter ein vielfaches der Summe, als das, was Sie in Verhandlungen, außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht, erreichen könnten. Auch wenn man die Anwaltskosten mit einbezieht, lohnt sich die anwaltliche Vertretung deshalb meistens.


Im Fall einer Kündigung sollten Sie den Experten oder die Expertin am selben Tag anrufen, an dem Sie das Kündigungsschreiben erhalten haben. So nutzen Sie Ihre Chancen optimal aus und riskieren keine Nachteile wegen Fristablaufs.


Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?


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Bundesweite Vertretung


Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 


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