Tun Sie DAS im Fall einer Kündigung (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Was sollte der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin als Erstes tun, wenn er oder sie das Kündigungsschreiben in den Händen hält? Worauf sollte man achten, was vermeiden, wenn man sich gegen eine Kündigung effektiv wehren möchte? Wie gelingt eine möglichst hohe Abfindung? Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck kennt die ersten, und wichtigsten, Schritte:


1. Klaren Kopf behalten


Eine Kündigung lähmt die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Viele suchen erst einmal Trost beim Partner, den Eltern oder guten Freunden. Bloß geht dabei wertvolle Zeit verloren. Da das Arbeitsrecht nach dem Zugang des Kündigungsschreibens den Lauf von wichtigen Fristen vorschreibt, „tickt die Uhr“; nur mit schnellem, beherztem Handeln vermeidet man Nachteile durch Fristablauf. Eine dieser Fristen, die Frist für die sofortige Zurückweisung wegen Formfehler, endet meist nach etwa drei bis fünf Tagen; wartet man länger als drei Wochen, ist die Kündigungsschutzklage regelmäßig nicht mehr möglich.


2. Spezialisierten Anwalt anrufen


Deshalb: Rufen Sie nach Ihrer Kündigung umgehend einen auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an. Spezialisierte Kanzleien bieten mitunter kostenlose und unverbindliche Erstberatungsgespräche an; nutzen Sie sie und erfahren Sie vom Experten, ob sich eine Klage für Sie lohnt.


In den meisten Fällen lohnt sich die Kündigungsschutzklage. Die meisten Kündigungen verstoßen gegen arbeitsrechtliche Vorgaben. Wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, oder ein Sonderkündigungsrecht gilt, ist die Wahrscheinlichkeit besonders hoch, dass die Kündigung von einem Arbeitsgericht für unwirksam erklärt werden würde. Ein spezialisierter Anwalt schätzt nach kurzer Sachverhaltsschilderung ein, wie gut der arbeitsrechtliche Kündigungsschutz ist, und mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.


Auch wichtig: Melden Sie sich unmittelbar nach Zugang der Kündigung bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend.


3. Den Anwalt „machen lassen“


Haben Sie einen Anwalt oder eine Anwältin mit der Klage und mit Abfindungsverhandlungen beauftragt, sollten Sie ihn oder sie „machen lassen“ und sich nur um drei Dinge kümmern: Ihre Gesundheit, die Gesundheit und das Wohnbefinden der Sie umgebenden Menschen, und Ihre Zukunft, sprich: Ihren zukünftigen Berufsweg.


Jede Kündigung birgt gesundheitliche Gefahren, für einen selber und für Partner und Angehörige. Gehen Sie lieber einmal zu oft als zu wenig zum Arzt, wenn Sie sich nicht gut fühlen. Nutzen Sie, falls angezeigt, auch psychotherapeutische Angebote.


Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin wird sich um die höchstmögliche Abfindung und um die optimale Durchsetzung Ihrer Ansprüche kümmern.


4. Nicht von pauschalen Abfindungsformeln leiten lassen


Vor Gericht kommt es üblicherweise zu Abfindungsverhandlungen. Oft wird dort eine feste Abfindungsquote ins Spiel gebracht, üblicherweise in Höhe von „einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr“. Von starren Formeln darf sich ein Arbeitnehmer nicht leiten lassen, vor allem nicht bei kurzen Arbeitsverhältnissen.


Solche Berechnungsformeln sind freiwillig. Außer in rechtlich festgelegten Ausnahmesituationen ist die Höhe der Abfindung frei verhandelbar zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wie hoch die Abfindung letztlich ausfällt, hängt vom Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmeranwalts, von den Klageaussichten und von den finanziellen Nachteilen ab, die der Arbeitgeber im Fall eines Klageverlustes hätte.


Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?


Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.


Bundesweite Vertretung


Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 


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