U+C Rechtsanwälte – Aktuelle Abmahnungen wegen Filesharing – “Spandex Loads”

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Neue Abmahnungen wegen Filesharing von der Kanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwälte aus Regensburg erreichen die Kanzlei Setzer im August 2011. Im Auftrag der Silwa Filmvertriebs AG und DigiProtect GmbH werden u. a. Urheberrechtsverletzungen bzgl. Pornofilme abgemahnt.

Im 1. Quartal 2011 wurden u. a. bzgl. des Pornofilms „Die Geschichte der B" (Magnafilm GmbH aus Essen) Abmahnungen verschickt.

Nun kommen weitere Filmwerke aus diesem Genre hinzu:

„Blas ihn hart, den dicken Prengel/Nachbarin Gerda" (Silwa Filmvertriegs AG) und „Spandex loads" (DigiProtect GmbH).

Über den Internetanschluss der Betroffenen soll die Datei über sogenannte Peer-to-Peer Programme (Online-Tauschbörsen u. a. BitTorrent, eDonkey, eKad, Freenet, FastTrack [Kazaa Lite K], GNUnet, Gnutella [Gtk-Gnutella, LimeWire, Phex], Gnutella2 [Shareaza], I2Phex, Kademlia [eMule, Vuze], StealthNet)) gegenüber anderen Teilnehmern zum Download angeboten worden sein.

Das Abmahnschreiben umfasst meist 5 Seiten inklusive der Mandatsvollmacht und einem Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ebenso enthält es textbausteinartige Passagen, in denen mehrere Gerichtsentscheidungen zitiert werden.

Neben der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung wird auch zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 650,- Euro gefordert. Die relativ knapp angesetzte Handlungsfrist soll den Adressaten wenig Zeit zur Reaktion lassen, zur Überweisung des Geldbetrages veranlassen und keine rechtliche Überprüfung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt ermöglichen.

Dabei ist die rechtliche Überprüfung dringend zu empfehlen!

Insbesondere kann die Abgabe der vorgefertigten Unterlassungserklärung nicht empfohlen werden. Zum einen muss der Erklärende sich bewusst werden, dass er an einen solchen Unterlassungsvertrag 30 Jahre gebunden ist und die vereinbarten Strafen schnell hohe 4 stellige Werte erreichen können. Folglich besteht ein großes Haftungsrisiko.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Erklärende durch den Inhalt der Punkte 2 und 3 zur Zahlung von Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie gegenüber der Gläubigerin UND zur Kostenerstattung gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei.

Erfolgreiche Rechtsverteidigung trotz Anscheinsbeweis:

Oft lässt sich in derartigen Fällen zur Wahrnehmung Ihrer Rechte eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen und die Gefahr einer gerichtlichen Inanspruchnahme deutlich verringern. Zum anderen unterliegt die Rechtsprechung dazu ständiger Veränderungen, sodass in der jüngeren Zeit die Forderungen gänzlich zurückgewiesen werden konnten.

Voraussetzung dafür ist jedoch auf kompetente anwaltliche Hilfe zu vertrauen, mahnt Rechtsanwalt Marko Setzer und nicht durch gutgemeinte Ratschläge oder mittels von juristischen Laien (Stichwort: Internetforen) angefertigter „modifizierter Unterlassungserklärungen" weitreichende rechtliche Konsequenzen zu provozieren. Abgemahnte sollten diesbezüglich auch nicht die Kosten der Rechtsverteidigung als dessen Ausschlusskriterium betrachten. Viele Anwälte bieten mittlerweile faire Pauschalpreise dafür an. Auch wir!



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