ThomasLLoyd – Zweite, Dritte, Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft / CTI Vario D , CTI 9D, CTI 5D

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Thomas LLoyd – Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG / CTI Vario D

Thomas LLoyd – Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG / CTI 5D

Thomas LLoyd – Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG / CTI 9D


Geschäftsmodell der Unternehmen

Die Hauptgeschäftstätigkeit der o.g. Cleantech Infrastrukturgesellschaften besteht darin, das von Privatanlegern eingesammelte Kapital in Infrastrukturprojekte zu investieren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der typischen stillen Beteiligung an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH mit Sitz in Langen.  Denn die Investments in Asien erfolgen nur über diese weitere Gesellschaft.


Beteiligungsmöglichkeiten für Privatanleger

Privatanleger sind unternehmerische Beteiligungen eingegangen, etwa durch den Erwerb von Kommanditanteilen, entweder als Direktkommanditist oder indirekt als Treugeber über die Cleantech Treuvermögen GmbH mit Sitz in Langen.

Die wesentlichen Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag, dem Treuhandvertrag sowie aus den §§ 171 ff HGB.


Kritik durch Stiftung Warentest, Handelsblatt und Verbraucherzentrale

Die Unternehmen steht gegenwärtig jedoch inmitten von erheblicher Kritik. Die Stiftung Warentest hat über viele Jahre hinweg über schwerwiegende Probleme berichtet und das Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt. Gekündigte Verträge werden Anlegern nicht ausgezahlt.

Das Handelsblatt hat kürzlich weitere Recherchen über die ThomasLLoyd getätigt und mehrere umfangreiche Publikationen herausgebracht.

Zudem findet sich ein Podcast von Handelsblatt Crime eine ausführliche Reportage über die Hintergründe der Unternehmensstruktur.

Ein umfangreiches Gutachten der Bundesverbraucherzentrale, erstellt von Herrn Stefan Loipfinger, bietet Einblicke in die internen Unternehmensstrukturen, die berechtigte Zweifel an der Sicherheit der Anlage aufkommen lassen.


Handlungsempfehlung für Privatanleger

Privatanleger der ThomasLLoyd Gruppe, die mit der Entwicklung ihrer Kapitalanlage unzufrieden sind, haben die Möglichkeit, eine rechtliche Überprüfung ihrer Investition in Betracht zu ziehen.

Ein spezialisierter Anwalt im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht kann dabei unterstützen, die individuellen Rechte und Ansprüche der Anleger zu ermitteln.

Insbesondere sollten bereits gekündigte Verträge zeitnah eingeklagt werden.

Frau Rechtsanwältin Kes ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt die Interessen von Privatanlegern bundesweit und hat für Privatanleger inzwischen Klage gegen die Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG / CTI Vario D, erhoben. 

Denn trotz Kündigung wird weder ein Abfindungsguthaben ermittelt, noch ausgezahlt. Privatanleger sollten unbedingt die 3-jährige Verjährung beachten und schnell handeln! 

Für eine Erstberatungspauschale, welche in voller Höhe auf eine spätere Tätigkeit angerechnet wird, prüfen wir Ihre Verträge und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für die weitere Vorgehensweise.

Zudem erläutern wir Ihnen alle Kosten, die im Rahmen einer Rechtsverfolgung entstehen.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, erstellen wir kostenlos eine Deckungsanfrage.



Sie haben Fragen?

Nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder rufen Sie einfach unser Servicetelefon unter 0651 56 123 941 an.


Rechtsanwältin Handan Kes

-Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht-

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Foto(s): pexels leelo the first


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