UDI-Festzins: Weitere Hiobsbotschaften für Anleger! Anwaltsinfo

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Weitere Hiobsbotschaften für UDI-Anleger:

Die BaFin hatte mit Datum vom 08. Juni 2021 Mitteilungen zu UDI-Gesellschaften veröffentlicht, z.B. zur Gesellschaft UDI Immo Sprint Festzins I GmbH & Co. KG und einem "möglichen Ausfall von Forderungen". Die UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG hatte bereits Ende April 2021 Insolvenzantrag gestellt. Es drohen weitere Forderungsausfälle für die Anleger.

So hatte schon am 02. Juni 2021 die te management GmbH Insolvenz angemeldet, womit auch Rück- und Zinszahlungen an die Anleger gefährdet sind.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mit Sitz in Berlin und Hamburg sollten betroffene UDI-Anleger sehr vorsichtig sein und umgehend alle ihre rechtlichen Möglichkeiten anwaltlich prüfen lassen, so z.B. ob die Nachrangdarlehen wirksam vereinbart wurden, sollten diese unwirksam sein, so könnte das für die Anleger zumindestens Vorteile in einem Insolvenzverfahren bedeuten.  

Auch kommen für Anleger der UDI-Gruppe eventuelle Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren aber auch gegen die Anlageberater/-vermittler in Betracht, denn diese schulden immer eine anleger- und objektgerechte Beratung. Diverse Anleger teilen mit, dass ihnen die Anlage als "Festzins" angeboten wurde und damit der Eindruck einer besonders sicheren Anlage erweckt worden ist.

Die individuelle Beratungsituation ist dabei immer zu berücksichtigen, auch z.B. welche schriftlichen Unterlagen dabei ausgehändigt wurden oder ob Zeugen beim Beratungsgespräch dabei waren, für rechtsschutzversicherte Anleger stellen Kanzleien wie Dr. Späth & Partner gerne eine kostenlose Anfrage und prüfen, ob die Rechtsschutzversicherung des jeweiligen Anlegers die Kosten für ein außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen übernimmt.

Betroffene UDI-Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind 



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