Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Überholen, Parken, Alkohol: andere Länder, andere Verkehrsregeln

  • 3 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

Italien, Österreich, Frankreich, Kroatien, Spanien und die Niederlande. In diese Länder fahren wir mit am liebsten. „Andere Länder, andere Sitten“ gilt dabei auch bei Verkehrsregeln. Vieles ist gleich, manches jedoch nicht. Sollte man an einem gelben Bordstein in Frankreich parken oder besser nicht? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es hier.

Überholen? Vorsicht bei Bus und Bahn

Rechts überholen und zu langes Verweilen auf der Überholspur wird auch in den genannten Ländern ungern gesehen. In Frankreich ist es dennoch besser, an Straßenbahnen rechts vorbeizufahren. Links überholen ist nur in Einbahnstraßen erlaubt und wenn der Gegenverkehr nicht gefährdet wird.

In Italien ist rechts überholen dagegen verboten, wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen. Auch wer in Italien einen Schulbus sieht, sollte ihn nicht überholen – das gilt besonders, wenn der Bus gerade zum Ein- und Aussteigen hält. Ein Überholverbot gilt in Italien außerdem vor und auf Bahnübergängen.

In den Niederlanden gilt ein Überholverbot im Abstand von je 80 Metern zu einem Übergang. Auch in Kroatien ist es besser, man wartet vor Schulbussen und Linienbussen, wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen. Ebenso sollte man das Überholen eines Militärkonvois in Kroatien lieber unterlassen. Beim Überholen ist dort zudem durchgehend zu blinken. Ein Verhalten, das übrigens auch in Frankreich öfter zu beobachten ist. Anders als im Balkanstaat ist es bei unseren westlichen Nachbarn aber nicht vorgeschrieben.

Parken verboten? Jetzt wird’s bunt

In Italien besser nicht an schwarz-gelb markierten Bordsteinen parken: Es ist dort verboten. Auch gelb ohne schwarze Farbe ist kritisch – es sei denn, Sie arbeiten im Italienurlaub als Taxi- oder Busfahrer. Nur diese dürfen nämlich an den gelb markierten Stellen parken.

Farben regeln auch in Frankreich vorrangig das Parken und dienen erst an zweiter Stelle der Straßenverschönerung. Ein gelber unterbrochener Streifen bedeutet danach „Parken verboten“. Ein durchgängig gelber Streifen steht zusätzlich für „Halteverbot“. Blau bedeutet dagegen: Parken erlaubt, aber nur gegen Geld oder mit Parkscheibe, je nachdem, ob dort ein „Payant“-Hinweis für „Gebührenpflichtig“ steht. Und auch in Spanien stehen gelbe Linien für Parkverbot und blaue Linien für kostenpflichtig. In den Niederlanden gilt bei blauer Markierung: Parken nur mit Parkscheibe.

In Kroatien ist das Bußgeld vor Ort mit maximal 40 Euro verkraftbar. Beim nachträglichen Eintreiben schlagen verschiedene kroatische Parkplatz-Gesellschaften, wie z. B. der Stadt Pula, angebliche Rechtsverfolgungskosten drauf. Die Kosten für Anwälte und Notare übersteigen das eigentliche Bußgeld dabei mehrfach. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mittlerweile entschieden, dass von kroatischen Notaren ausgestellte Urkunden nicht als Europäische Vollstreckungstitel anerkannt werden (Urteil v. 09.03.2017, Az.: C-551/15).

Achtung Alkohol! Besonders für Junge und Anfänger

Die Promillegrenze liegt auch in Italien, Österreich, Frankreich, Kroatien, Spanien und den Niederlanden bei 0,5 Promille. In Italien kann ab 1,5 Promille zudem eine Beschlagnahme des Fahrzeugs drohen. Es wird dann zwangsversteigert. Ganz allgemein sollte man Autos deshalb lieber stehen lassen. Besonders vorsichtig sollten jedoch junge Leute und Führerscheinneulinge sein.

Wer in Italien nämlich unter 21 Jahre alt ist oder seinen Führerschein weniger als 3 Jahre hat, für den gelten 0,0 Promille. In Kroatien gilt sogar für alle bis 25 Jahre: kein Alkohol hinterm Steuer. Auch für Fahranfänger in Frankreich gilt in den ersten drei Jahren maximal 0,2 Promille statt 0,5 Promille. Ein Wert, der in den Niederlanden sogar in den ersten fünf Jahren nach Führerscheinerwerb gilt. In Österreich sind es maximal 0,1 Promille in den ersten zwei Jahren. In Spanien liegt die Grenze in diesem Fall bei 0,3 Promille Blutalkohol und 0,15 Promille Atemalkohol. Eine Unterscheidung gilt auch für den Blut- und Atemalkohol mit Blick auf die 0,5-Promille-Grenze, was 0,5 Gramm/Liter Blut entspricht. Der erlaubte Wert bei der Atemalkohol-Messung liegt dagegen nur bei maximal 0,25 Milligramm/Liter Atemluft. Der Atemalkohol ist kurz nach dem letzten Schluck Alkohol meist höher als der Blutalkohol. Wenn man knapp über dem erlaubten Wert liegt, dann kann es Sinn machen, auf einer Blutprobe zu bestehen.

Auch in europäischen Kreisverkehren läuft manches anders als in Deutschland. Mehr Infos zu rond-point, roundabout und rotonda gibt es hier.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

Artikel teilen: