Überlastungsanzeige / Gefährdungsanzeige - Nutzen und Risiken

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Die Belastung im Arbeitsalltag wird zunehmend mehr. Nicht zuletzt die anhaltende Corona-Pandemie führt zu einer immer weiterreichenden Belastung am Arbeitsplatz. 

Die Folge dieser steigenden Arbeitsbelastung sind gesundheitliche Schäden, physische Schäden, psychische Schäden bis hin zum Burn-Out. 

Aber auch die Qualität der Arbeitsleistung leidet deutlich unter der zunehmenden Belastung. 

Rechtsprechung und Gestezgebung haben die Möglichkeit geschaffen, eine solche Belastung anzuzeigen und damit Schäden von sich und anderen abzuwenden. 

Inzwischen werden an Schulgebäuden bereits weiße Fahnen gehisst, um die untragbaren Situationen zu verdeutlichen. 

Umso erstaunlicher ist es, dass bislang die wenigsten Mitarbeiter von der Möglichkeit einer Überlastungs- oder Gefährdungsanzeige Gebrauch machen.

Was vertseht man unter einer Überlastungsanzeige?

Die Überlastungsanzeige ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht, der ausdrücklich
weder in einem Gesetz,  noch in einem Tarifvertrag erwähnt oder definiert ist.
Auch in der juristischen Fachliteratur kommt der Begriff der Überlastungsanzeige kaum vor. 

Durch die Zunahme von Arbeitsbelastungen am Arbeitsplatz, verursacht durch
andauernden Personalmangel, Defizite bei der Organisation des
Personaleinsatzes oder ständige Mehrarbeit, werden Mitarbeiter an ihre
Leistungs- und Belastbarkeitsgrenzen geführt.

Dieses kann zu Fehlern bei der Erledigung der Arbeitsaufgaben führen und
negative Folgen für alle Beteiligten haben - für Kunden, für den Betrieb und nicht
zuletzt für den Mitarbeiter selbst.

Führt eine Arbeitsüberlastung über die Gefährdung hinaus zu einem Schaden,
können Schadensersatzansprüche oder arbeitsrechtliche Maßnahmen zu Lasten des Arbeitnehmers die negativen Konsequenzen sein. 

Um dies zu vermeiden hat sich, als Instrument der Entlastung der Arbeitnehmer
vor den Folgen solcher „Gefahrensituationen“, das Erstatten einer
Überlastungsanzeige gegenüber dem Arbeitgeber entwickelt.

Darüber hinaus dient die Überlastungsanzeige nicht unerheblich dazu, den
Arbeitgeber deutlich auf bestehende Gefahren für Leib oder Leben hinzuweisen.

Der Arbeitgeber hat dann die Aufgabe, entsprechende Maßnahmen zur
Gefahrenabwehr zu ergreifen.

Eine Überlastungsanzeige ist eine konkrete Mitteilung des Arbeitnehmers an den
Arbeitgeber, dass die erwartete (ordnungsgemäße) Erfüllung der Aufgaben, aus
sachlichem Grund, nicht mehr gewährleistet ist.


Sie ist der (schriftliche) Hinweis an den Arbeitgeber bzw. an den unmittelbaren
Vorgesetzten, über potenzielle Schädigungen und Gefährdungen der Kunden des
Unternehmens oder der Arbeitnehmer durch eine vorliegende Überlastung.

Die Kernaussage der Überlastungsanzeige lautet: 

Die ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitsleistung in einer konkret zu beschreibenden Situation ist aufgrund der vorgenannten Punkte gefährdet, und Schäden für die Beteiligten sind zu befürchten.

Warum sollten Arbeitnehmer eine Überlastungsanzeige schreiben?

Aus Eigenschutz der Mitarbeiter vor arbeitsrechtlichen, zivilrechtlichen oder sogar
strafrechtlichen Konsequenzen. Zur eigenen Entlastung und zum Schutz der Kunden und des Betriebs. 

Welche Nachteile drohen dem Arbeitnehmer?

Der Mitarbeiter macht von einem zulässigen Insrumentarium gebraucht und ist daher durch das Maßregelungsverbot des § 612a BGB geschützt. Der Arbeitgeber darf den Mitarbeiter nicht benachteiligen oder mit Repressalien drohen. Insbesondere kann der Arbeitgeber hierauf keine Kündigung oder Abmahnung stützen.

Was kann der Betriebsrat tun?

Der Betriebsrat kann ein System zum sach- und fachgerechten Umgang mit Überlastungsanzeigen etablieren und so zum Gesundheits- und Haftsungsschutz der Mitarbeiter beitragen. Mit Hilfe einer entsprechender Betriebsvereinbarung steht dem Betriebsrat zudem ein adäquates Mittel zur Durchsetzung der Rechte der Belegschaft zur Seite.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Überlastungsanzeige, dann sprechen Sie mich gerne an. 

Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertrete sowohl Arbeitnehmer, Arbeitgeber, als auch Betriebsräte. 

Zudem biete ich verschiedene Seminare zum Thema Überlastungsanzeige an.

https://www.schuetter-arbeitsrecht.de/seminare/



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