Nutzen, Vorteile, Nachteile und Risiken der Unternehmenskasse/ pauschaldotierte U-kasse

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Die pauschaldotierte Unterstützungskasse, auch Unternehmenskasse genannt, ist ein betriebswirtschaftliches Instrument und ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Zusammen mit der Direktzusage, auch Pensionszusage oder unmittelbare Versorgungszusage genannt, ist sie ein interner, nicht versicherungsförmiger Durchführungsweg, während Direktversicherung, Pensionsfond und Pensionskasse sogenannte versicherungsförmige Durchführungswege sind.
In einigen meiner Rechtstipps habe ich bereits die Grundsätze der pauschaldotierten Unterstützungskasse erläutert. Auf die häufigsten Risiken habe ich im Rechtstipp "Die wichtigsten Risiken und Nachteile der pauschaldotierten Unterstützungskasse" hingewiesen und die Anbieter pauschaldotierter Unterstützungskassen habe ich im Rechtstipp "Pauschaldotierte Unterstützungskasse – Anbieter prüfen und beurteilen, Risiken minimieren" klassifiziert. Die Empfehlungen des Bundesverbands pauschaldotierte Unterstützungskassen zu Anbietern und Angeboten bzw. Hochrechnungen habe ich in meinem Rechtstipp "Anforderung an eine Hochrechnung als Entscheidungshilfe für die pauschaldotierte Unterstützungskasse" dargestellt.

Mit diesem Rechtstipp möchte ich den betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Nutzen der pauschaldotierten Unterstützungskasse darstellen und diesbezügliche Empfehlungen geben, wie der Nutzen für das eigene Unternehmen maximiert werden kann.

1. Nutzen der pauschaldotierten Unterstützungskasse

Als größter betriebswirtschaftlicher Nutzen wird regelmäßig der Aufbau von Liquidität und Liquiditätsreserven, sowie die Vorteile bei der Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung genannt.
Im Beck’schen Kommentar zum Betriebsrentengesetz (BetrAVG) stellen die Kommentatoren Förster/Cisch/Karst von der renommierten und ebenfalls spezialisierten Arbeitsrechtskanzlei den volkswirtschaftlichen Nutzen der pauschaldotierten Unterstützungskasse zusammenfassend wie folgt :
“Im Gegensatz zu anderen Formen des Sicherungssparens fließen (durchschnittlich, Anm. Verfasser) zwei Drittel der angesammelten Mittel nicht auf den Kapitalmarkt, sondern verbleiben den Unternehmen für eigene Anlageentscheidungen. Volkswirtschaftlich handelt es sich also um eine qualitativ hochwertige Sparform, die eine außerordentliche Stetigkeit aufweist und einen langfristigen Charakter hat. Sie trägt dazu bei, die Kapitalausstattung der Unternehmen und damit ihre Investitions- und Wachstumsmöglichkeiten zu verbessern und schafft so die Voraussetzung für die Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit in der Zukunft. Im Vergleich zu einem Unternehmen ohne intern finanzierte betriebliche Altersversorgung verfügt ein Unternehmen mit betrieblicher Altersversorgung ceteris paribus über eine stärkere Kapitalbasis. Dem Verzicht auf Bildung von Eigenkapital aus dem der vollen Besteuerung unterliegenden Überschuss steht der unmittelbare Liquiditätsgewinn aus den Steuerstundungs- und Steuerminderungseffekten gegenüber sowie der Zinsvorteil, der sich – gleichen Investitionsbedarf vorausgesetzt – ergibt, ….”

Kürzer und komprimierter kann man den Nutzen der pauschaldotierten Unterstützungskasse kaum zusammenfassen und beschreiben. Die Beschränkung auf eine Anlagequote von rund ein Drittel ist auch aus Umfragen unter Unternehmen mit Direktzusagen bis hin zu börsennotierten Unternehmen bekannt. Es ist auch betriebswirtschaftlich sinnvoll, dass mit der Liquidität im Unternehmen gearbeitet wird.
Den betriebswirtschaftlichen Nutzen im jeweiligen Unternehmen, der sich auch volkswirtschaftlich vorteilhaft zeigt, haben Förster/Cisch/Karst gut beschrieben. Investitionen können leichter finanziert werden. Die Kommentatoren haben hier allein die Effekte aus einer Arbeitgeberfinanzierten bAV beschrieben. Durch Entgeltumwandlung steigen diese Effekte noch signifikant. Die Liquidität im Unternehmen steigt noch mehr, da sich nicht nur Steuer- und Zinseffekte bemerkbar machen, sondern die Entgeltumwandlung als solche im Unternehmen verbleibt. Gleichzeitig wird den Themen Versorgung im Alter, Altersarmut etc. effektiver begegnet als dies durch Versicherungslösungen möglich wäre.
Mitarbeiterbindung und Vorteile bei der Mitarbeitergewinnung werden auf unterschiedliche Art und Weise erreicht. Zum einen bietet der Durchführungsweg für den Mitarbeiter Vorteile, die er bei einer Versicherungslösung nicht hat. Die Verzinsung beginnt ab dem ersten Euro und der Zins ist regelmäßig höher als bei Versicherungslösungen. Die Tatsache, dass keine Liquidität abfließt, lässt den Arbeitgeber regelmäßig auch höhere Arbeitgeberzuschüsse gewähren als dies bei versicherungsförmigen Systemen der Fall ist. Dem 15 %-Pflichtzuschuss bei versicherungsförmigen Systeme steht bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse regelmäßig ein freiwilliger Zuschuss entgegen, der in der Praxis meist bei 30 % bis teilweise sogar 100 % liegt. Dies ist nicht nur motivierend für den Mitarbeiter, es fördert das Employer-Branding und sorgt dafür, dass das Unternehmen diesbezüglich einen guten Ruf erhält. Das Image eines eigenen internen Versorgungssystems ist mit einer Versicherungslösung überhaupt nicht vergleichbar in der Wertschätzung und der Mitarbeiterwahrnehmung. Bereits im Vorstellungsgespräch hat die Erläuterung des eigenen Betriebsrentensystems einen entscheidenden Stellenwert. Mitarbeiter haben zunehmend nicht nur das Bruttogehalt, sondern gerade andere Sozialleistungen wie ein Rentensystem im Fokus. Ein Entgeltumwandlungssystem mit einer Verzinsung von 1,5 % und einem Arbeitgeberzuschuss zwischen 30 % und 50 % ist für Arbeitnehmer hochattraktiv und erfährt in der Praxis eine Zustimmung von regelmäßig weit über 80 %.

Das Thema Liquidität und Liquiditätsreserve ist mehrschichtig. Zum einen werden Bankdarlehen oder Kontokorrentverbindlichkeiten unmittelbar ersetzt durch Liquidität in Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung ohne Versicherung. Dies führt zu einer schrittweisen Bankenunabhängigkeit. Bestehende Sicherheiten bleiben verschont, da keine Sicherheit benötigt wird, da der Arbeitnehmer ohnehin gesetzlich durch den PSV Pensionssicherungsverein geschützt ist.
Die Sicherheiten sind betriebswirtschaftlich eine Reserve für künftige weiter Finanzierungen, wenn es z.B. um Wachstum oder eine Unternehmensakquisition geht. Sollte eine Kapitalanlage erfolgen, ist diese an niemanden verpfändet oder in anderer Art und Weise gesperrt. Entsprechend der Fungibilität der Kapitalanlage stellt diese eine Liquiditätsreserve dar, die jederzeit genutzt werden und betriebswirtschaftlich in vielen Situationen eine wichtige Hilfe sein kann.
Die Finanzierung über bAV oder quasi Mitarbeiterdarlehen ist regelmäßig langfristig und gibt so auch Planungssicherheit. Das Controlling der pauschaldotierten Unterstützungskasse gibt jederzeit darüber Aufschluss, wann welche Zahlung zu leisten ist, wie hoch der Barwert der Verpflichtung unter verschiedenen Zinsannahmen ist, etc.

(siehe hierzu meine  Rechtstipps Arbeitnehmersparbuch und unternehmenseigene Bank

2. Vorteile der pauschaldotierten Unterstützungskasse

Die Vorteile der pauschaldotierten Unterstützungskasse sind vielfältig. Der vorstehend beschriebene Nutzen ist ein zwangsläufiger betriebswirtschaftlicher Vorteil, der sich systemimmanent ergibt. Vorteile, die darüber hinaus genannt werden sollten, sind folgende:                

2.1. Freie Kapitalanlage

Für die meisten Unternehmer stellt die Möglichkeit der freien Kapitalanlage, d.h. keine Vorgabe bestimmter Asset-Klassen, Konzentration auf Staatspapiere oder festverzinsliche Papierwerte oder wie auch immer geartete sonstige Einschränkungen, einen erheblichen Vorteil gegenüber Versicherungslösungen dar. Neben der Investition ins eigene Unternehmen stehen bei vielen Unternehmern sachwertorientierte Anlagen, fungible Anlage hoch im Fokus. Eine breite Streuung wird hier häufig von den Vermögensberatern der Trägerunternehmen favorisiert. Sie bietet sowohl Risikostreuung als auch im Durchschnitt meist bessere Renditen.
An Asset-Klassen kommt von Aktien, ETF's, Edelmetallen, festverzinslichen Anlagen bis hin zu Immobilien oder professionellen Vermögensverwaltungen alles zum Einsatz. Zu vermeiden ist lediglich eine gewerbliche Tätigkeit in der Unterstützungskasse. Viele Arbeitgeber nutzen die Liquidität aber auch im eigenen Unternehmen. Jeder Unternehmer hat hierzu seine eigene Vorstellung und sein eigenes Risikobewusstsein. Eine Vorgabe oder Empfehlung seitens der Unterstützungskasse hat diesbezüglich immer zu unterbleiben.

2.2. Hohe Flexibilität in der Ausgestaltung

Bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse handelt es sich um kein starres System. Es ist im Kern ein betriebswirtschaftliches Instrument, um zum einen Liquidität zu generieren und zum anderen Vorteile bei der Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung zu erzielen. Wie das jeweilige Modell im Einzelnen ausgestaltet wird ist höchst unterschiedlich.
Die Unterstützungskasse hat dafür eine Vielzahl von Stellschrauben, mit denen Anpassungen vorgenommen werden können, um die unternehmerischen Zielsetzungen maximal zu erfüllen. Dies ist auch der Bereich, für den erfahrene Berater und deren umfassende Beratung notwendig sind.
Wichtig dafür ist, dass der Unternehmer seine Zielsetzungen möglichst genau kennt. Dieser Rechtstipp kann die Möglichkeiten nicht umfassend erläutern. Die wichtigsten Zielsetzungen sind jedoch der Zins, der Arbeitgeberzuschuss, die Faktoren und Parameter, die den Arbeitgeberzuschuss beeinflussen wie Betriebszugehörigkeit, Funktion und Umwandlungsbetrag (vergleiche meinen Rechtstipp: "Die richtige Wahl von Zins und Arbeitgeberzuschuss in der pauschaldotierten Unterstützungskasse"). Die Frage, ob Rente oder Kapital zugesagt wird, spielt eine große Rolle .
Auch die Situation im Unternehmen spielt eine entscheidende Rolle. Ein Unternehmen der IT Branche mit jungen, gutverdienenden Mitarbeitern fordert eine andere Lösung als ein Unternehmen mit niedriger Gehaltsstruktur oder ein Unternehmen mit hoher Fluktuation (siehe hierzu mein Rechtstipp: "Zielprämisse 8: Mitarbeiterbindung und Vorteile bei der Mitarbeitergewinnung durch bAV").

2.3. Deutlich geringere Kosten im Vergleich mit einer Versicherungslösung

Im Vergleich mit einer Versicherungslösung sind die Kosten einer pauschaldotierten Unterstützungskasse deutlich geringer.
Sowohl die Einrichtungskosten, die den Abschlusskosten einer Versicherung entsprechen, sind mit 0,9 % bis maximal 2 % der zugesagten Leistung als marktübliche Größen lediglich ein Bruchteil dessen, was bei einer Versicherung kalkuliert wird. Meist ist bereits für die Maklerprovision ein Betrag in Höhe von 4 % oder mehr zu veranschlagen und für das Versicherungsunternehmen wird nochmals ein Betrag in ähnlicher Höhe kalkuliert. Die Höhe der Kosten hängt natürlich auch von der jeweiligen Ausgestaltung ab. Arbeitgeberfinanzierte Systeme verursachen weniger Aufwand als Entgeltumwandlungsmodelle.

Die Verwaltungskosten der Unterstützungskasse sind in der Regel fixe Stückkosten, die stark von der Anzahl der Mitarbeiter abhängen, aber im Mittel rd. 60,00 € bis 70 € pro Mitarbeiter betragen. Selbstverständlich ist hier die Spanne am Markt groß und auch hier gibt es die Verknüpfung der Kosten mit der Zusage, also Modelle mit prozentualen Verwaltungskosten.
Dies führt meist zu höheren Kosten, als der Ansatz aufwandsgerechter fixer Beträge. Die Kosten trägt bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse im Vergleich zu einer Versicherungslösung regelmäßig der Arbeitgeber. Im Ergebnis sind sie aber klar und transparent kalkulierbar und erhöhen lediglich den Effektivzins, den beispielsweise die Liquidität aus der Entgeltumwandlung den Arbeitgeber kostet. Über einen Break-Even-Zins kann dies effektiv berechnet werden (vergleiche hierzu auch meinen Rechtstipp: "Der Break-Even-Zins im Angebot für eine pauschaldotierte U-Kasse/Unternehmenskasse").
Auch die Steuervorteile wirken sich in dieser Berechnung letztendlich aus. Der Mitarbeitermotivation kommt dies erheblich zu Gute.

3. Nachteile und Risiken der pauschaldotierten Unterstützungskasse

Die Nachteile der pauschaldotierten Unterstützungskasse habe ich ausführlich in meinem Rechtstipp "Die wichtigsten Risiken und Nachteile der pauschaldotierten Unterstützungskasse" zusammengefasst. Die Hauptargumente der Versicherungswirtschaft, die Finanzierbarkeit sei beschränkt auf 20 % oder der steuerliche Betriebsausgabenabzug betrage lediglich 20 % habe ich in den beiden Rechtstipps zu diesen Themen widerlegt.
Selbstverständlich ist dies kein Nachteil der Unterstützungskasse und wer möchte, kann zu 100 % Deckungsmittel zurücklegen; der Betriebsausgabenabzug ist ohnehin in Höhe von 100 % gegeben.

3.1. Erreichen des erforderlichen Zinses

Das entscheidende Thema ist immer, wird der erforderliche Break-Even-Zins auch erreicht und erwirtschaftet? Hierbei ist es unerheblich, ob dies durch Einsparung von Kontokorrentzinsen erfolgt, aus einer Kapitalanlage stammt oder im eigenen Unternehmen erwirtschaftet wird.
Nicht vergessen werden sollte allerdings, auch wenn der Break-Even-Zins nicht erreicht wird, über all die Jahre steht Liquidität zur Verfügung, betriebswirtschaftliche Sicherheit durch Liquiditätsreserven ist gegeben, Krisen können leichter überstanden werden etc. All dies sind unschätzbare Vorteile, die man in seine Betrachtung einbeziehen sollte.
Für Unternehmer, die sich allerdings gar nicht vorstellen können, eine Rendite von 2 % oder 2,5 % zu erreichen und deren unternehmerische Einschätzungen dies als schwer möglich erachtet und auch für den oben dargestellten Nutzen wenig Verwendung und Einsatz sehen, ist ein derartiges betriebswirtschaftliches Instrument allerdings wenig geeignet.
Wichtig ist hier die Berechnung des Break-Even-Zinses als wichtigstes Element zur Festlegung der Ausgestaltung der pauschaldotierten Unterstützungskasse und auch der grundsätzlichen Entscheidung.(siehe hier mein Rechtstipp zum Break-Even-Zins)

3.2. Richtige rechtssichere Beratung, belastbares und richtiges Angebot und zuverlässiger Anbieter der pauschaldotierten Unterstützungskasse

Ein zweites Risiko im Zusammenhang mit der Gründung oder Einrichtung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse ist die Frage der richtigen rechtlichen und steuerlichen Beratung im Zusammenhang mit der Einrichtung eines derartigen Modells.
Die Beratung für die Einrichtung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse und nachfolgend die Einrichtung selbst ist umfangreich und anspruchsvoll. Hierbei geht es ist zum einen um verschiedenste arbeitsrechtliche und teilweise auch zivilrechtliche Themen und zum anderen auch um komplexe steuerliche Themen. Steuer- und Rechtsberatung ist in dieser Form Rechtsanwälten erlaubt. Steuerberatung darf selbstverständlich auch von Steuerberatern durchgeführt werden. Andernfalls besteht das Risiko unerlaubter Rechts- und Steuerberatung mit weitreichenden Folgen.
Zum Thema Anbieter und Angebote verweise ich auf meine o.g. Rechtstipps zum Thema der Anbieterprüfung und der Anforderungen an eine Hochrechnung, in denen ich auf die Empfehlungen des Bundesverbands pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V. zu diesen Punkten verweise.

Gerne stehe ich Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung und unterstütze Sie darüber hinaus bei allen Problemstellungen in diesem Zusammenhang.


Hinweis auf den kostenfreien Liquiditätsrechner auf der Seite der AUTHENT-Gruppe

Auf der Seite der AUTHENT-Gruppe kann jeder Unternehmer mithilfe des bAV-Rechners die Auswirkung einer pauschaldotierten  Unterstützungskasse unter Zugrundelegung unterschiedlichster Monatsbeiträge, Zusagezinsen, Anlagezinsen und  Arbeitgeberzuschüsse für sich selbst ermittleln und zur Grundlage weiterer Schritte machen. 



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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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