Überlastungsanzeige: Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Überlastung am Arbeitsplatz ist vielerorts alltäglich, auch und gerade während der Coronakrise und ihrem Nachhall. Oft leidet die Gesundheit der Arbeitnehmer, und manchmal auch ihre Arbeitsleistung. Für beides kann einem gekündigt werden: verhaltensbedingt wegen der Fehler, krankheitsbedingt wegen einer Erkrankung. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, warum man dem Arbeitgeber eine Überlastung anzeigen sollte.

Was ist eine Überlastungsanzeige?

Mit ihr macht man den Arbeitgeber auf eine arbeitsbedingte Überlastung aufmerksam, man warnt ihn vor möglichen zukünftigen Fehlern und zeigt mögliche Gefahren auf, die dadurch verursachen werden könnten, beispielsweise für Patienten im Krankenhaus, Bewohner eines Pflegeheims oder andere zu betreuende Personen, aber auch für Maschinen und Arbeitsmaterialien, die durch eine Unaufmerksamkeit beschädigt werden könnten.

Zu einer Überlastungsanzeige kann der Arbeitnehmer verpflichtet sein, falls er wegen einer Überlastung zu einer Gefahr für Kollegen, Patienten oder Kunden werden könnte.

Droht ein Arbeitnehmer gesundheits- oder lebensbedrohliche Fehler wegen der Überlastung zu begehen, muss er selbst reagieren und beim Arbeitgeber auf seine Lage aufmerksam machen, am besten schriftlich und nachweisbar.

Welche Vorteile bringt die Überlastungsanzeige?

Mit der Überlastungsanzeige schützt man seine Gesundheit, und man schützt damit auch das Umfeld vor den möglichen Folgen der eigenen Fehler. Wer seine Überlastung rechtzeitig beim Chef anzeigt, verringert zudem das Risiko einer Kündigung.

Denn der Arbeitgeber kann seinem Mitarbeiter regelmäßig keine Fehler vorwerfen, die er wegen der Überlastung begangen hat, sofern der Arbeitnehmer rechtzeitig auf die Überlastung aufmerksam gemacht hat, und der Arbeitgeber nichts getan hat, um seinen Mitarbeiter zu entlasten.

Eine Überlastungsanzeige stärkt daher auch die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess.

Wer trotz Überlastungsanzeige eine verhaltensbedingte Kündigung erhält und dagegen Kündigungsschutzklage erhebt, hat vor Gericht meist gute Karten, den Job zu retten oder zumindest eine hohe Abfindung zu erhalten.

Seine Karten kann der Arbeitnehmer vor Gericht aber nur ausspielen, falls er rechtzeitig, das heißt: innerhalb der Dreiwochenfrist nach dem Zugang des Kündigungsschreibens Klage erhebt!

Verpasst er diese Frist, kann er gegen die Kündigung regelmäßig nichts mehr unternehmen.

Um diese, und andere arbeitsrechtliche Fristen nach der Kündigung einzuhalten, rate ich dazu, einen auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht am selben Tag anzurufen, an dem man das Kündigungsschreiben erhalten hat.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung, zum Aufhebungsvertrag oder zur Überlastungsanzeige?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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