Überlastungsanzeige: Wann sie sein muss, wann sie sinnvoll ist

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Immer mehr Arbeit wird einem aufgebürdet, die Fehleranfälligkeit steigt, das Stresslevel auch. Was man tun kann, um seine Gesundheit und seinen Arbeitsplatz zu schützen, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck.

Bei einer Überlastung am Arbeitsplatz kann der Arbeitnehmer verpflichtet sein, diesen Umstand dem Chef offenzulegen und ihm unmissverständlich zu sagen: „Wenn ich weiter so mache, werde ich krank!“ Oder: „Wenn ich nochmal so eine lange Schicht machen muss, werde ich Fehler machen!“ Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, wo geregelt ist, dass ein Arbeitnehmer nach seinen Möglichkeiten für seine Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge tragen muss.

Abgesehen von der arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtung, dem Arbeitgeber eine gefährliche Überlastung auf der Arbeit anzuzeigen, ist es im Hinblick auf eine spätere Erkrankung und mögliche Kündigung sinnvoll, Überlastungen beim Arbeitgeber anzuzeigen.

Denn: Im Kündigungsschutzprozess kann der Arbeitnehmer im Fall einer Kündigung wegen Krankheit seinem Arbeitgeber vorwerfen, dass seine Erkrankung an einer Überlastung am Arbeitsplatz lag. Der Arbeitnehmer kann seinem Chef vorwerfen, dass er nicht genug getan hat, ihn vor Arbeitsbedingungen zu schützen, die ihn krank machen. Vor Gericht steht der Arbeitnehmer deutlich besser da, wenn er den Arbeitgeber über die Überlastung nachweisbar in Kenntnis gesetzt hat. 

Zudem: Manch eine Abmahnung und verhaltensbedingte Kündigung läuft gegebenenfalls ins Leere, wenn der Arbeitnehmer nachweisbar seine Überlastung angezeigt hat. Denn: Beruht die Überlastung des Arbeitnehmers darauf, dass der Arbeitgeber seine Fürsorgepflichten missachtet hat, indem er beispielsweise das Arbeitszeitgesetz nicht eingehalten hat, dann ist eine Abmahnung oder Kündigung wegen Fehler, die der Arbeitnehmer aufgrund der Überlastung gemacht hat, regelmäßig unwirksam.

Überlastungsanzeigen sind deshalb fast immer sinnvoll: Entweder weil der Arbeitnehmer damit eine arbeitsvertragliche Verpflichtung einhält, oder weil er damit für verbesserte Arbeitsbedingungen sorgt und so seiner Gesundheit und Arbeitsleitung einen Gefallen tut. Und: Wenn der Arbeitgeber auf die Überlastungsanzeige nicht reagiert, kann einen die Überlastungsanzeige im Kündigungsschutzprozess den Job retten oder eine hohe Abfindung einbringen.

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