Überstunden und Ausschlussfrist

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Ich habe in der letzten Zeit so viel Überstunden gemacht. Kann ich diese noch geltend machen?

Diese oder so ähnliche Fragen bekommen wir regelmäßig.

Es gilt Folgendes: Wenn keine wirksame Ausschlussfrist vereinbart wurde, können Sie Ansprüche auf Überstundenzahlung bis zu 3 Jahren rückwirkend geltend machen. (Verjährung)

Achtung: Nicht jede Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag ist wirksam.  Das hat dann zur Folge, dass man seine Überstunden auch für die vergangenen Jahre geltend machen kann.

Das können einige Tausend Euro sein.

Rechtsanwalt Borth

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