Überstundenvergütung und Ausschlussfrist
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Immer wieder kommt es vor, dass zwar zunächst Ansprüche auf Überstundenvergütung bestehen, diese aber dann nicht rechtzeitig durchgesetzt werden.
Ist im Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist enthalten, so muss der Anspruch, z.B. auf Überstundenvergütung innerhalb der Frist geltend gemacht werden.
Glück hat derjenige, welcher in seinem Arbeitsvertrag eine unangemessen kurze Klausel für den Ausschluss hat. Dann ist diese Klausel im Zweifel unwirksam.
Meistens ist die Ausschlussfrist 2-stufig. In der ersten Stufe geht es um die schriftliche Geltendmachung der Ansprüche, in der 2. Stufe um die gerichtliche Geltendmachung.
Anwaltstipp: Bitte zeitnah Ihre Überstundenansprüche geltend machen und notfalls kurz vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen lassen.
Rechtsanwalt Michael Borth
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