ÜNB verzichten auf Prüfungen der Endabrechnungen über das Jahr 2019 zum 31.05.2020

  • 1 Minuten Lesezeit

Aufgrund der Corona-Krise sollen die Übertragungsnetzbetreiber auf die jährliche Prüfung der Stromendabrechnungen verzichten. Diese Prüfung muss zum 31.05.2020 erfolgen und betrifft die Unternehmen der besonderen Ausgleichsregelung nach den §§ 63 ff. EEG. Grundsätzlich müssen diese mit der Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer die Stromendabrechnung an die Prognosemeldungen anpassen. Gerade hier müssen die monatlichen Prognosemengen aus 2019 den Voraussetzungen des EEG entsprechen und Drittmengen sowie Eigenverogungsmengen ausweisen. Zudem sollte das antragstellende Unternehmen die Meldungen der Stromsteuer an die Meldungen des ERG angepasst haben und hier Sorgfallt walten lassen. 

Durch die diesjährige Freistellung können Unternehmen hierdurch Zeit gewinnen, die jedoch trügerisch sein kann. Zum 30.06.2020 bereits müssen diese Zahlen für Folgeanträge beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle BAFA eingereicht werden. In den bekannten Tabellen werden die Strombezugsmengen und deren Kosten aus 2019 vom Unternehmen dem Wirtschaftsprüfer zur Prüfung im Wege der Testierung vorgelegt.

Wir empfehlen die Prüfung zum 31.05.2020 trotz Corona-Krise durchführen zu lassen und beraten gerne auch zu den Fragen hinsichtlich der Drittmengenbelieferung. Diese müssen in dem diesjährigen Antrag mit den Vorjahreswerten genauestens abgestimmt sein und das schlüssige Messstellenkonzept klar erkennen lassen. Die Umsetzung dessen sollte während der Corona-Krise weitergeführt werden. Anderslautende Meldungen liegen uns noch nicht vor. 



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jasper Stein LL.M.

Beiträge zum Thema