Unberechtigte Forderung der Synergie Inkasso GmbH?

  • 2 Minuten Lesezeit

In den letzten Monaten und Jahren wandten sich deutschlandweit Betroffene mit Schufa Problemen an die Rechtsanwaltskanzlei AdvoAdvice aus Berlin. Schufa Probleme bestehen mit Forderungen, welche die Synergie Inkasso GmbH in eigenem Namen geltend macht, obwohl die Forderung ursprünglich auf die mittlerweile insolvente FlexStrom AG oder Flex Gas zurückzuführen war.

Darf die Synergie Inkasso GmbH die Forderungen überhaupt geltend machen?

Zunächst ist in vielen Fällen festzustellen, dass die Forderungen tatsächlich einmal bestanden. Da die FlexStrom AG nunmehr aber seit mehreren Jahren insolvent ist, kann diese die Forderung nicht mehr in eigenem Namen geltend gemacht werden. Die Forderung wurde über den Insolvenzverwalter Dr. Schulte-Kaubrügger geltend gemacht.

Der Insolvenzverwalter hat die Forderungen in der Folgezeit an die Synergie Inkasso GmbH abgetreten. Da die Synergie Inkasso GmbH die Forderung in eigenem Namen geltend macht, ist diese in der Beweislast dafür, dass die Forderung an sie auch tatsächlich abgetreten wurde. Genau an dieser Stelle scheint es Schwierigkeiten zu geben.

Urteil gegen die Synergie Inkasso GmbH

Den Rechtsanwälten ist ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Worms (Az. 9 C 81/17) bekannt geworden, in welchem eine Klage der Synergie Inkasso GmbH abgewiesen wurde. Konkret heißt es in dem Urteil:

„Gemäß dem vorliegenden Abtretungsvertrag tritt der Gläubiger an den Abtretungsempfänger die aus der dem Forderungsverkauf beigefügten Anlage, die Bestandteil dieser Abtretung ist, ersichtlichen Forderung in vollem Umfang ab.

Die entsprechende Anlage wurde durch die Klägerin […] nicht vorgelegt.”

Der Insolvenzverwalter bestätigte die Abtretung zwar gegenüber dem Gericht. Dies reichte dem Gericht als Nachweis für die tatsächliche Forderungsinhaberschaft nicht aus.

Rechtsfolge und Tipp

In der Folge wurde die Klage der Synergie Inkasso GmbH abgewiesen. Wenn die Forderung in der Zwischenzeit verjährt ist, kann weder die Synergie Inkasso GmbH noch ein womöglich anderer Forderungsinhaber die Forderung tatsächlich erneut geltend machen.

Betroffene, die von der Synergie Inkasso GmbH auf Zahlung eines Betrages verklagt werden, können zunächst die sog. „Aktivlegitimation” der Synergie Inkasso GmbH rügen. Diese muss dann nachweisen, dass sie Forderungsinhaberin ist. Sollte dieser Nachweis nicht gelingen, kann es ebenfalls zur Klageabweisung kommen. Zumindest vor dem Amtsgericht in Worms war dieser Weg erfolgreich.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Tintemann Klevenhagen Rohrmoser

Beiträge zum Thema